Die Meinungsfreiheit von Athlet*innen

Politisch bewusste Athlet*innen können die Doppelmoral und das merkwürdige Demokratieverständnis des IOC nur schwer akzeptieren. Athlet*innen stellen vermehrt den Verband in Frage, was wenig überraschend ist und eher eine logische Konsequenz des widersprüchlichen Verhaltens des IOC.   

Meinungen von Athlet*innen sind wie die der Bürger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, die begründet oder unbedacht getätigt werden, konstruktiv oder destruktiv sind, erhellend oder sinnfrei erscheinen. Sie sorgen im Sport und durch den Sport für Aufsehen. Eine öffentliche Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen kann hilfreich sein, um problematischen und kontroversen Aspekten Aufmerksamkeit zu geben. Diesem positiven Effekt des Sports sollte auch das IOC Anerkennung schenken. Ein/e Athlet*in begibt sich mit einem Werteurteil in die Öffentlichkeit und muss sich auch möglicher Konsequenzen bewusst sein. Nicht jede Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit wird von dieser auch gefeiert oder gelobt, es kann auch zu Gegenreaktionen kommen, scharfe Kritik hervorrufen. Athlet*innen, die sich öffentlich äußern, müssen mit Gegenrede rechnen. Auch für sie gilt, dass die Meinungsfreiheit zwar ein elementares Grundrecht und Schutzrecht der Bürger*innen gegenüber dem Staat ist, jedoch schützt es nicht vor Widerspruch. Besonders die sozialen Medien erlauben heutzutage den Zuschauern eine mikroskopische Beobachtung der Athlet*innen.  

Dem Prinzip der freien Meinungsäußerung muss sich auch der global agierende Weltverband des Sports stellen. Das IOC will mit seinen Wettkämpfen Menschen friedlich zusammenbringen und die Kommunikation zwischen den Nationen stärken; wie kann es sich gleichzeitig seiner Verantwortung hinsichtlich dieser Werte entziehen? Diskriminierende politische Äußerungen jeglicher Art, Populismus oder Propaganda gehören in diesem Zusammenhang zu den Gefahren von Freiheit und Demokratie und sind abzulehnen. Es obliegt aber nicht dem IOC das Grundrecht der freien Meinungsäußerung grundsätzlich aufgrund der Durchsetzung einer höheren bzw. „besseren“ Moral des Sports einzuschränken, denn diese ist eine akzeptierte Norm in Demokratien. 

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