Missbrauch im Sport – Das Schweigegelübde des Sports und seine Folgen

(AUSZUG)

Im deutschen Sport ist Missbrauch und sexualisierte Gewalt in der Öffentlichkeit eine Randerscheinung. Aktuell kommen jedoch immer neue besorgniserregende Details in verschiedenen Sportarten ans Licht. Ein über den gesamten Sport gewachsenes Missbrauchssystem, erstarkt durch die eigenen Organisationsstrukturen und die bisher zugesicherte Autonomie, bestätigt ein flächendeckendes Problem. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Safe Sport Studie der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2016 (siehe hier), und dies wird aktuell untermauert durch Fälle bei den Turnerinnen (psychische Gewalt, mentale Misshandlung), Boxerinnen (sexueller Missbrauch, mutmaßliche Vergewaltigung) und Segler*innen (Jugendliche, über mehrere Jahrzehnte sexuelle Gewalt). Die nun bekannten Fälle sind lediglich die Spitze des Eisberges. Der Spitzensport und auch Breitensport sind durchseucht von sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt. Doch wie konnte es dazu kommen? Wer ist dafür verantwortlich? 

Missbrauch und sexuelle Gewalt können sich ausbreiten, wenn Institutionen (Verbände und Vereine) mit unzureichenden Präventionsstrukturen ausgestattet sind und die Athlet*innen am unteren Ende der Talentpyramide nur wenige Ressourcen haben, leicht austauschbar sind oder in das vorzeitige Karriereende geschickt werden können. Noch extremer ist das Ergebnis, wenn die Systemstrukturen sexualisiert sind und von Männern dominiert werden. Deutsche Universitäten, die Bundeswehr, die katholische Kirche und der Sport sind beste Beispiele, oft ausschließlich von Männern in den oberen Positionen beherrscht.  

Ein “unsichtbares” System der Belästigung und des Missbrauchs wie im deutschen Spitzensport ist nur umsetzbar durch die stille Komplizenschaft vieler.

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The Vicious Cycle of the Olympic Movement – How the Current Power Structures Oppress Athletes

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Also there are a few other article in English in the blog, like:

Die Meinungsfreiheit von Athlet*innen

Politisch bewusste Athlet*innen können die Doppelmoral und das merkwürdige Demokratieverständnis des IOC nur schwer akzeptieren. Athlet*innen stellen vermehrt den Verband in Frage, was wenig überraschend ist und eher eine logische Konsequenz des widersprüchlichen Verhaltens des IOC.   

Meinungen von Athlet*innen sind wie die der Bürger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, die begründet oder unbedacht getätigt werden, konstruktiv oder destruktiv sind, erhellend oder sinnfrei erscheinen. Sie sorgen im Sport und durch den Sport für Aufsehen. Eine öffentliche Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen kann hilfreich sein, um problematischen und kontroversen Aspekten Aufmerksamkeit zu geben. Diesem positiven Effekt des Sports sollte auch das IOC Anerkennung schenken. Ein/e Athlet*in begibt sich mit einem Werteurteil in die Öffentlichkeit und muss sich auch möglicher Konsequenzen bewusst sein. Nicht jede Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit wird von dieser auch gefeiert oder gelobt, es kann auch zu Gegenreaktionen kommen, scharfe Kritik hervorrufen. Athlet*innen, die sich öffentlich äußern, müssen mit Gegenrede rechnen. Auch für sie gilt, dass die Meinungsfreiheit zwar ein elementares Grundrecht und Schutzrecht der Bürger*innen gegenüber dem Staat ist, jedoch schützt es nicht vor Widerspruch. Besonders die sozialen Medien erlauben heutzutage den Zuschauern eine mikroskopische Beobachtung der Athlet*innen.  

Dem Prinzip der freien Meinungsäußerung muss sich auch der global agierende Weltverband des Sports stellen. Das IOC will mit seinen Wettkämpfen Menschen friedlich zusammenbringen und die Kommunikation zwischen den Nationen stärken; wie kann es sich gleichzeitig seiner Verantwortung hinsichtlich dieser Werte entziehen? Diskriminierende politische Äußerungen jeglicher Art, Populismus oder Propaganda gehören in diesem Zusammenhang zu den Gefahren von Freiheit und Demokratie und sind abzulehnen. Es obliegt aber nicht dem IOC das Grundrecht der freien Meinungsäußerung grundsätzlich aufgrund der Durchsetzung einer höheren bzw. „besseren“ Moral des Sports einzuschränken, denn diese ist eine akzeptierte Norm in Demokratien. 

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Die Regel 50 – Ein heißer Sommer für das IOC? (Teil 2)

(Auszug)

Die kontroverse Diskussion zur Regel 50.2 der Olympischen Charta und die Entscheidung, die Regel zu erhalten, legen die Verlogenheit des IOC offen. Ein veraltetes Sportsystem schränkt über eine Regel die Rechte der Athlet*innen auf freie Meinungsäußerung ein, erkennt damit Grundrechte nicht an und unterdrückt sie. 

Bürgern, ob in Deutschland oder den USA, wird das Grundrecht der freien Meinungsäußerung zugesprochen, doch während der größten sportlichen Wettkämpfe weltweit, wird den gleichen Bürgern, nur diesmal in der Funktion der Athlet*innen unterwegs, dieses Recht durch den global mächtigsten und machtversessenen Verband IOC abgesprochen. Dem Verband kann eine Freiheits- und Demokratieverdrossenheit vorgeworfen werden. Wie ist dies innerhalb der weltweiten Staatengemeinschaft möglich? 

Das IOC ist nicht gegen Politik, sondern steht für eine bestimmte Art der Politik. Gesellschaftliche und soziale Kritik sind nicht erwünscht. Das IOC hat Probleme mit Protesten, die gesellschaftliche Ungleichgewichte und die Unterdrückung von Minderheiten anprangern. Sobald es zum Beispiel um das Thema Rassismus geht oder die Unterdrückung einzelner Bevölkerungsgruppen, will das IOC nicht Teil dieser Diskussionen sein. Der Status Quo und die Vorherrschaft der weißen Männer hat Vorrang (vgl. Boykoff, 2020).  

Erschreckend ist dabei, dass das IOC und die IOC-Athletenkommission trotz der vielen Gegenargumente an dem Verbot der freien Meinungsäußerung festhalten wollen. Damit widersprechen sie auch den Empfehlungen der eigens in Auftrag gegebenen Kommission zur Achtung der Menschenrechte im IOC.  Der Bericht fordert den Dachverband auf, die formulierten Vorschläge zu implementieren (siehe oben).  

Stattdessen erhebt sich das IOC mit dem weiterhin geltenden Verbot politischer Statements wie z.B. dem Tragen der Phrase „Black Lives Matter“, dem Hinknien oder gestreckten Faust, über alle demokratischen Instanzen. Zwar sind Rede- und Meinungsfreiheit bis heute keine absoluten Rechte, aber es nicht Aufgabe eines Verbandes, die Menschenrechte von Athlet*innen aus aller Welt zu definieren bzw. einzuschränken. Keine Umfrage kann dies rechtfertigen (vgl. EU Athletes, 2020). 

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Die Regel 50 und die Entmythisierung des apolitischen Sports (Teil 1)

In 2019 machten Athletenproteste auf ein weiteres polarisierendes Thema zur olympischen Charta aufmerksam. Proteste wie die der US-Amerikaner*innen Race Imboden und Gwen Berry, die sich bei den Pan Amerika Spielen 2019 in Lima mit den politischen Protesten Colin Kaepernicks und John Carlos/ Tommie Smith gegen Rassismus und Polizeigewalt solidarisierten, verdeutlichen, dass sich die olympische Bewegung intern uneins ist, wie mit politischen Äußerungen und Aktionen umgegangen werden soll.   

Was war der Hintergrund? Die Regel 50.2 verbietet Athlet*innen politische Statements abzugeben bzw. während der Olympischen Spiele zu protestieren. Die Regel lautet: „No kind of demonstration or political, religious or racial propaganda is permitted in any Olympic sites, venues or other areas“ (IOC, 2019). Die Regel zielt darauf ab, Politik aus den Olympischen Spielen herauszuhalten und sie zu einer reinen Sportveranstaltung zu machen, was jedoch bisher nie gelang.

Sollte politischer Protest bei Olympischen Spielen verboten bleiben? Ist es sinnvoll aus Sicht der Sportorganisationen grundlegende Rechte der Athlet*innen für eine bestimmte Zeit zu beschneiden? Kann man die freie Meinungsäußerung, ein Grundrecht in Demokratien, begrenzen, nur weil die Olympischen Spiele und das IOC historisch durch ihre Vorgaben und Traditionen als apolitisch gelten? 

In seiner Neujahrsansprache 2020 wies IOC-Präsident Bach darauf hin, dass das IOC keine politischen Äußerungen und Aktionen bei den Olympischen Spielen in Tokio dulden würde. Er begründete die Vorgabe mit dem Schutz der Olympischen Spiele und der politischen Neutralität der Olympischen Idee (vgl. Bach, 2020). Diese Einschränkungen gelten jedoch nur für Athlet*innen und nicht für die Gastgebernationen (siehe unten). Ein Widerspruch! Im Sommer 2020 kam es zu umfassenden Black Lives Matter Protesten. Grund waren die Tötung schwarzer US-Bürger*innen durch Polizeibeamte sowie Polizeigewalt und Rassismus. Viele Sportler*innen weltweit beteiligten sich an diesen Protesten und rückten das Thema der freien Meinungsäußerung auch im Spitzensportsystem in den Fokus. 

Sport und Politik zu trennen, wie die Charta und Bach formulieren, war und ist eine utopische Idee des IOC und hat mit der Realität wenig zu tun. Historische und aktuelle Beispiele belegen dies. Auch eine Vorgabe wie die Regel 50 der Olympischen Charta wird da nichts Grundlegendes ändern.  

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Der Re-Start der BBL und Athletenrechte

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Trotz erheblicher Kritik aus der Bevölkerung kehren Fußball und Basketball frühzeitig auf nationaler Ebene zurück. Beide Sportarten riskieren diesen Schritt, mit der Hoffnung auf wirtschaftliche Schadensbegrenzung. Sicher ist eine sowohl national als auch international erhöhte mediale und öffentliche Aufmerksamkeit ein wichtiger Wert für die Unterhaltungsindustrie Spitzensport. Der deutsche Spitzensport wird zum Vorreiter für Re-Starts der Wettkämpfe während einer Pandemie. Trotzdem schwanken die Reaktionen zwischen Bewunderung und Verachtung. Den ausführenden Akteuren, den Sportlern, wurde lediglich eine Statistenrolle zugeschrieben. Niemand wandte sich in den ersten Überlegungen an die Athleten. Sie blieben lange außen vor und stehen aktuell vor vollendeten Tatsachen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Unternehmen im Spitzensport vertretbar, jedoch bedauernswert. Die Gründe sollen nachfolgend erläutert werden.

Zunächst mussten viele Ligen während der Pandemie zwischen einem Aussetzen und einem Abbruch der Saison abwägen. Von Anfang an waren wirtschaftliche Chancen und Risiken für eine Entscheidung grundlegend. Auch deshalb zögerten einige Ligen lange mit der Unterbrechung bzw. dem Abbruch. Aus Sicht der Vereine und Ligen nachvollziehbar. Nach einigen Wochen versuchten prominente Ligen und Verbände die Politik durch geschickten Lobbyismus für einen schnellen Re-Start für sich zu gewinnen.  Oft auch, weil viele Vereinsetats in Deutschland und weltweit auf Kante genäht sind und Vereine weder finanziellen Spielraum noch Reserven haben. Die Mehrheit der Vereine ist von den TV-Einnahmen und Großsponsoren abhängig. Stellen diese ihre Zahlungen aufgrund nicht erbrachter Leistungen seitens der Vereine bzw. aufgrund der finanziellen Belastungen durch die Pandemie ein, stehen viele Vereine vor dem finanziellen Ruin. Schon seit Jahren leben viele Vereine über ihren Verhältnissen, einige haben sich allein durch staatliche Subventionen (Stadion- oder Hallenbau, vergünstigte Mieten, Darlehen, Sicherheiten usw.) am Leben gehalten. Lediglich eine geringe Anzahl an Vereinen hat Reserven angelegt, die es ihnen ermöglicht in dieser Ausnahmesituation gelassen und mit Demut zu reagieren. Denn mittlerweile gibt es Indizien, dass Sportveranstaltungen wie Champions League Spiele oder auch der Los Angeles Marathon zur weltweiten Verbreitung des Virus beigetragen haben (vgl. FAZ, 2020).

Trotzdem waren es sowohl bei Saisonabbrüchen als auch -Aussetzungen die wirtschaftlichen Erfolgschancen der Vereine, die den Ausschlag gaben. Das Geschäftsmodell des dauerklammen Vereins muss hinsichtlich seiner Zukunftsfähigkeit gerade in einer solchen Ausnahmesituation hinterfragt werden. Durch den permanenten und stets größer werdenden finanziellen Druck, wurden andere Aspekte dieser Ausnahmesituation seitens der Funktionäre unzureichend beantwortet.

In all den Diskussionen und Überlegungen, über einen möglichst reibungslosen Re-Start der Ligen, wurden die Aktiven nicht ausreichend mit eingebunden. Sie müssen erkennen, dass ihnen eine effektive und mächtige Lobby fehlt. Die Fußballspieler der ersten drei deutschen Ligen sowie die Fußballerinnen der Frauen-Bundesliga wurden genauso wenig befragt wie die Basketballer der höchsten deutschen Spielklasse. Erst nach der Fertigstellung der Konzepte und Hygieneregeln wurden die Spieler über diese in Kenntnis gesetzt. Funktionäre betonten, dass über diesen Weg die Bedenken der Sportler beseitigt werden können und keine weiteren Einwände bestehen werden.

Beispielhaft am Basketball soll an dieser Stelle die Vorgehensweise der Ligen dargestellt werden. Die Aufklärungsarbeit der Vereine war an den einzelnen Standorten sehr unterschiedlich. Einige Vereine informierten in eigens anberaumten digitalen Teammeetings über die Lage, andere teilten ihren Spieler lediglich mit, an den Trainingsstandort zurückzukehren. Den Spielern war zunächst nicht bekannt, wie die Verfahrensweise bei einer Rückkehr aus dem Ausland aussehen sollte und wie die Isolation aller Spieler in einem Hotel organsiert wird. Sollen sich ausländische Spieler vor dem Beginn des Turniers noch 2 Wochen in Quarantäne begeben? Dies würde maximal eine Woche Vorbereitungszeit mit der Mannschaft auf das Turnier bedeuten. Wie werden Einzelfälle gelöst? Wie entscheiden die Behörden? Auch nach einem Schreiben mit den Bedenken und Fragen der Spieler, verhielt sich die Liga, die Basketball Bundesliga GmbH, zurückhaltend. Die Antworten der Liga waren aus Sicht der Athleten unzureichend (vgl. Sauer, 2020).

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SportsThink

Insights on sport business, culture, and ethics.

The Olympians

From 1964 to 2020

Moritz Cleve

University of Florida Doctoral Fellow

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