Die Meinungsfreiheit von Athlet*innen

Politisch bewusste Athlet*innen können die Doppelmoral und das merkwürdige Demokratieverständnis des IOC nur schwer akzeptieren. Athlet*innen stellen vermehrt den Verband in Frage, was wenig überraschend ist und eher eine logische Konsequenz des widersprüchlichen Verhaltens des IOC.   

Meinungen von Athlet*innen sind wie die der Bürger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, die begründet oder unbedacht getätigt werden, konstruktiv oder destruktiv sind, erhellend oder sinnfrei erscheinen. Sie sorgen im Sport und durch den Sport für Aufsehen. Eine öffentliche Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen kann hilfreich sein, um problematischen und kontroversen Aspekten Aufmerksamkeit zu geben. Diesem positiven Effekt des Sports sollte auch das IOC Anerkennung schenken. Ein/e Athlet*in begibt sich mit einem Werteurteil in die Öffentlichkeit und muss sich auch möglicher Konsequenzen bewusst sein. Nicht jede Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit wird von dieser auch gefeiert oder gelobt, es kann auch zu Gegenreaktionen kommen, scharfe Kritik hervorrufen. Athlet*innen, die sich öffentlich äußern, müssen mit Gegenrede rechnen. Auch für sie gilt, dass die Meinungsfreiheit zwar ein elementares Grundrecht und Schutzrecht der Bürger*innen gegenüber dem Staat ist, jedoch schützt es nicht vor Widerspruch. Besonders die sozialen Medien erlauben heutzutage den Zuschauern eine mikroskopische Beobachtung der Athlet*innen.  

Dem Prinzip der freien Meinungsäußerung muss sich auch der global agierende Weltverband des Sports stellen. Das IOC will mit seinen Wettkämpfen Menschen friedlich zusammenbringen und die Kommunikation zwischen den Nationen stärken; wie kann es sich gleichzeitig seiner Verantwortung hinsichtlich dieser Werte entziehen? Diskriminierende politische Äußerungen jeglicher Art, Populismus oder Propaganda gehören in diesem Zusammenhang zu den Gefahren von Freiheit und Demokratie und sind abzulehnen. Es obliegt aber nicht dem IOC das Grundrecht der freien Meinungsäußerung grundsätzlich aufgrund der Durchsetzung einer höheren bzw. „besseren“ Moral des Sports einzuschränken, denn diese ist eine akzeptierte Norm in Demokratien. 

Es ist ein Trugschluss zu glauben, die Regel 50.2 sei gut für den Sport. Eine Regel, die die Grundwerte weltweiter Demokratien missachtet, kann nicht im Interesse eines offenen, inklusiven, freien und friedlichen Sports sein. Veränderungen in der Gesellschaft entstehen durch Meinungsäußerungen, Protest und politischen Bewegungen (vgl. U.N. Secretary-General, 2016). Oft genug war es der Sport, der diese gesellschaftlichen Veränderungen mit initiiert hat. Ohne diese Freiheiten verlieren nicht nur Demokratien ihre Berechtigung, sondern auch die olympische Bewegung. Nach den olympischen Idealen ist die Ausübung des Sports ein Menschenrecht. Die grundlegenden Prinzipien des Olympismus der Olympische Charta beinhaltet folgende Aussagen: 

“4. The practice of sport is a human right. Every individual must have the possibility of practising sport, without discrimination of any kind and in the Olympic spirit, which requires mutual understanding with a spirit of friendship, solidarity and fair play” (…) 6. The enjoyment of the rights and freedoms set forth in this Olympic Charter shall be secured without discrimination of any kind, such as race, colour, sex, sexual orientation, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status” (IOC Charta, 2019, 11-12). 

Sport kann nur dann ein gelebtes Menschenrecht sein, wenn es nicht nur selbst ein Menschenrecht ist, sondern auch zur Durchsetzung von Menschenrechten dient. Sport muss mehr sein als ein individueller Selbstzweck, er kann auch durch öffentliche Debatten positive gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen. Frauen im Sport wurden in der Vergangenheit und werden in der Gegenwart erheblich diskriminiert, jedoch haben mutige Frauen im Sport dazu beigetragen, dass sich die gesamtgesellschaftliche Stellung der Frauen positiv gewandelt hat bzw. wandelt. 

Freie Meinungsäußerungen sind in jeder Demokratie und in jedem Umfeld für alle Beteiligten anstrengend, für den/ die Sportler*in und den Verband. Alle stehen unter einer intensiven öffentlichen Beobachtung. Doch eins scheint sicher, ein/ eine Athlet*in der/ die sich politisch positioniert, wird sich diese Aktion gut überlegt haben. Belege für das eigene Urteil zusammenzutragen bedarf eines intensiven Durchdringens des Problems. Doch das gehört mit zur Verantwortung des/ der mündigen Athlet*in. Nur über inhaltliche Auseinandersetzungen sind Veränderungen möglich. 

In einem globalen Sportsystem, indem die Sportler*innen durch die aktuell gegebenen Strukturen das schwächste Glied sind, ist die Begrenzung der Meinungsfreiheit ein besonders schwerwiegendes Vergehen und eine Gefahr für demokratische Grundstrukturen. Auch deshalb gehört die freie Meinungsäußerung zu den First Admentments Rights in den USA und zu den Grundrechten in Deutschland (Artikel 5 Meinungsfreiheit). Werden diese begrenzt, sind es besonders die Schwachen und Machtlosen, in diesem Fall die Athlet*innen, die verlieren. 

Die Regel 50 ist zum Maulkorb für mündige Spitzensportler*innen geworden. Wenn Rechtsbegriffe und demokratische Grundwerte durch das IOC mit eigenen Regeln ausgehöhlt werden, ist dies gefährlich. Das IOC vermeidet bzw. verweigert Gespräche zu dieser Thematik, eine nicht hinnehmbare Grundhaltung. Athlet*innen zum Schweigen zu bringen, nur weil sie das wirtschaftlich-getriebene Weltbild des IOC stören, ist inakzeptabel. Bleibt alles wie bisher, ist es ein großes persönliches Risiko für protestierende Athlet*innen. Proteste während des Wettkampfs oder der Medaillenzeremonie können nach den Regeln zu einem Ausschluss von den Spielen, und öffentlich zu einer Diskreditierung führen; erhebliche finanziellen Einbußen sowie finanzielle Forderungen seitens des IOC und eventuell der Verlust der Medaille wären die Folge.  

Kann das IOC Athlet*innen Grundrechte absprechen? Das IOC, agierend wie eine international autonome Nation mit eigenen Gesetzen und einer unabhängigen Rechtsprechung, untersagt seinen „Bürgern“, den Olympioniken, ihre Meinung frei zu äußern. Letztlich stellt sich der Verband so z.B. über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das IOC führt sich als „Meinungshüter“ auf, der den Athlet*innen Sprechverbote auferlegt bzw. ein Meinungsdiktat aufzwingt, obwohl der im schweizerischen Handelsregister eingetragene Weltverband den Vorgaben und Gesetzen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SGB) unterliegt. Dem IOC kann deshalb eine Diskursintoleranz attestiert werden. Und dies, obwohl sich in den schweizerischen Gesetzestexten klare Aussagen zu den Grundrechten, Bürgerrechten und Sozialdiensten finden lassen, die mit den deutschen Gesetzen vergleichbar sind. 

Das IOC beansprucht gerne die Lorbeeren für positive politische Entwicklungen (siehe oben). Wird ein politisches Statement in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, versucht das IOC diesen Konflikt zu meiden und möglichst zügig über die eigenen Regeln zu unterbinden. Durch dieses Verhalten bleiben die Athlet*innen dem IOC fremd. Der Verband kann durch sein Meinungsdiktat und den fehlenden Meinungspluralismus der Sportler*innen überhaupt nicht nachvollziehen, was es heißt, Spitzensportler*in zu sein. Der Verband verwandelt den Sport zu einer Welt der Freiheitsbeschränkung bzw. Zensur, fast als autoritärer Staat, um an gewohnten Strukturen und Machtverhältnissen festzuhalten. 

Autor: derballluegtnicht

Writes about the politics of sports. For him sports and politics always mix.

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