Die Meinungsfreiheit von Athlet*innen

Politisch bewusste Athlet*innen können die Doppelmoral und das merkwürdige Demokratieverständnis des IOC nur schwer akzeptieren. Athlet*innen stellen vermehrt den Verband in Frage, was wenig überraschend ist und eher eine logische Konsequenz des widersprüchlichen Verhaltens des IOC.   

Meinungen von Athlet*innen sind wie die der Bürger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, die begründet oder unbedacht getätigt werden, konstruktiv oder destruktiv sind, erhellend oder sinnfrei erscheinen. Sie sorgen im Sport und durch den Sport für Aufsehen. Eine öffentliche Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen kann hilfreich sein, um problematischen und kontroversen Aspekten Aufmerksamkeit zu geben. Diesem positiven Effekt des Sports sollte auch das IOC Anerkennung schenken. Ein/e Athlet*in begibt sich mit einem Werteurteil in die Öffentlichkeit und muss sich auch möglicher Konsequenzen bewusst sein. Nicht jede Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit wird von dieser auch gefeiert oder gelobt, es kann auch zu Gegenreaktionen kommen, scharfe Kritik hervorrufen. Athlet*innen, die sich öffentlich äußern, müssen mit Gegenrede rechnen. Auch für sie gilt, dass die Meinungsfreiheit zwar ein elementares Grundrecht und Schutzrecht der Bürger*innen gegenüber dem Staat ist, jedoch schützt es nicht vor Widerspruch. Besonders die sozialen Medien erlauben heutzutage den Zuschauern eine mikroskopische Beobachtung der Athlet*innen.  

Dem Prinzip der freien Meinungsäußerung muss sich auch der global agierende Weltverband des Sports stellen. Das IOC will mit seinen Wettkämpfen Menschen friedlich zusammenbringen und die Kommunikation zwischen den Nationen stärken; wie kann es sich gleichzeitig seiner Verantwortung hinsichtlich dieser Werte entziehen? Diskriminierende politische Äußerungen jeglicher Art, Populismus oder Propaganda gehören in diesem Zusammenhang zu den Gefahren von Freiheit und Demokratie und sind abzulehnen. Es obliegt aber nicht dem IOC das Grundrecht der freien Meinungsäußerung grundsätzlich aufgrund der Durchsetzung einer höheren bzw. „besseren“ Moral des Sports einzuschränken, denn diese ist eine akzeptierte Norm in Demokratien. 

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Die Regel 50 – Ein heißer Sommer für das IOC? (Teil 2)

(Auszug)

Die kontroverse Diskussion zur Regel 50.2 der Olympischen Charta und die Entscheidung, die Regel zu erhalten, legen die Verlogenheit des IOC offen. Ein veraltetes Sportsystem schränkt über eine Regel die Rechte der Athlet*innen auf freie Meinungsäußerung ein, erkennt damit Grundrechte nicht an und unterdrückt sie. 

Bürgern, ob in Deutschland oder den USA, wird das Grundrecht der freien Meinungsäußerung zugesprochen, doch während der größten sportlichen Wettkämpfe weltweit, wird den gleichen Bürgern, nur diesmal in der Funktion der Athlet*innen unterwegs, dieses Recht durch den global mächtigsten und machtversessenen Verband IOC abgesprochen. Dem Verband kann eine Freiheits- und Demokratieverdrossenheit vorgeworfen werden. Wie ist dies innerhalb der weltweiten Staatengemeinschaft möglich? 

Das IOC ist nicht gegen Politik, sondern steht für eine bestimmte Art der Politik. Gesellschaftliche und soziale Kritik sind nicht erwünscht. Das IOC hat Probleme mit Protesten, die gesellschaftliche Ungleichgewichte und die Unterdrückung von Minderheiten anprangern. Sobald es zum Beispiel um das Thema Rassismus geht oder die Unterdrückung einzelner Bevölkerungsgruppen, will das IOC nicht Teil dieser Diskussionen sein. Der Status Quo und die Vorherrschaft der weißen Männer hat Vorrang (vgl. Boykoff, 2020).  

Erschreckend ist dabei, dass das IOC und die IOC-Athletenkommission trotz der vielen Gegenargumente an dem Verbot der freien Meinungsäußerung festhalten wollen. Damit widersprechen sie auch den Empfehlungen der eigens in Auftrag gegebenen Kommission zur Achtung der Menschenrechte im IOC.  Der Bericht fordert den Dachverband auf, die formulierten Vorschläge zu implementieren (siehe oben).  

Stattdessen erhebt sich das IOC mit dem weiterhin geltenden Verbot politischer Statements wie z.B. dem Tragen der Phrase „Black Lives Matter“, dem Hinknien oder gestreckten Faust, über alle demokratischen Instanzen. Zwar sind Rede- und Meinungsfreiheit bis heute keine absoluten Rechte, aber es nicht Aufgabe eines Verbandes, die Menschenrechte von Athlet*innen aus aller Welt zu definieren bzw. einzuschränken. Keine Umfrage kann dies rechtfertigen (vgl. EU Athletes, 2020). 

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Die FIFA Fußball-WM und die Folgen einer Bewerbung

fifa

Kurz vor der WM- stellten wir uns bei der Gesellschaft für bedrohte Völker die Frage: Ist Sport politisch – auch der Fußball wurde thematisiert.

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SportsThink

Insights on sport business, culture, and ethics.

The Olympians

From 1964 to 2020

Moritz Cleve

University of Florida Doctoral Fellow

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