Die Meinungsfreiheit von Athlet*innen

Politisch bewusste Athlet*innen können die Doppelmoral und das merkwürdige Demokratieverständnis des IOC nur schwer akzeptieren. Athlet*innen stellen vermehrt den Verband in Frage, was wenig überraschend ist und eher eine logische Konsequenz des widersprüchlichen Verhaltens des IOC.   

Meinungen von Athlet*innen sind wie die der Bürger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, die begründet oder unbedacht getätigt werden, konstruktiv oder destruktiv sind, erhellend oder sinnfrei erscheinen. Sie sorgen im Sport und durch den Sport für Aufsehen. Eine öffentliche Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen kann hilfreich sein, um problematischen und kontroversen Aspekten Aufmerksamkeit zu geben. Diesem positiven Effekt des Sports sollte auch das IOC Anerkennung schenken. Ein/e Athlet*in begibt sich mit einem Werteurteil in die Öffentlichkeit und muss sich auch möglicher Konsequenzen bewusst sein. Nicht jede Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit wird von dieser auch gefeiert oder gelobt, es kann auch zu Gegenreaktionen kommen, scharfe Kritik hervorrufen. Athlet*innen, die sich öffentlich äußern, müssen mit Gegenrede rechnen. Auch für sie gilt, dass die Meinungsfreiheit zwar ein elementares Grundrecht und Schutzrecht der Bürger*innen gegenüber dem Staat ist, jedoch schützt es nicht vor Widerspruch. Besonders die sozialen Medien erlauben heutzutage den Zuschauern eine mikroskopische Beobachtung der Athlet*innen.  

Dem Prinzip der freien Meinungsäußerung muss sich auch der global agierende Weltverband des Sports stellen. Das IOC will mit seinen Wettkämpfen Menschen friedlich zusammenbringen und die Kommunikation zwischen den Nationen stärken; wie kann es sich gleichzeitig seiner Verantwortung hinsichtlich dieser Werte entziehen? Diskriminierende politische Äußerungen jeglicher Art, Populismus oder Propaganda gehören in diesem Zusammenhang zu den Gefahren von Freiheit und Demokratie und sind abzulehnen. Es obliegt aber nicht dem IOC das Grundrecht der freien Meinungsäußerung grundsätzlich aufgrund der Durchsetzung einer höheren bzw. „besseren“ Moral des Sports einzuschränken, denn diese ist eine akzeptierte Norm in Demokratien. 

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Die Regel 50 – Ein heißer Sommer für das IOC? (Teil 2)

(Auszug)

Die kontroverse Diskussion zur Regel 50.2 der Olympischen Charta und die Entscheidung, die Regel zu erhalten, legen die Verlogenheit des IOC offen. Ein veraltetes Sportsystem schränkt über eine Regel die Rechte der Athlet*innen auf freie Meinungsäußerung ein, erkennt damit Grundrechte nicht an und unterdrückt sie. 

Bürgern, ob in Deutschland oder den USA, wird das Grundrecht der freien Meinungsäußerung zugesprochen, doch während der größten sportlichen Wettkämpfe weltweit, wird den gleichen Bürgern, nur diesmal in der Funktion der Athlet*innen unterwegs, dieses Recht durch den global mächtigsten und machtversessenen Verband IOC abgesprochen. Dem Verband kann eine Freiheits- und Demokratieverdrossenheit vorgeworfen werden. Wie ist dies innerhalb der weltweiten Staatengemeinschaft möglich? 

Das IOC ist nicht gegen Politik, sondern steht für eine bestimmte Art der Politik. Gesellschaftliche und soziale Kritik sind nicht erwünscht. Das IOC hat Probleme mit Protesten, die gesellschaftliche Ungleichgewichte und die Unterdrückung von Minderheiten anprangern. Sobald es zum Beispiel um das Thema Rassismus geht oder die Unterdrückung einzelner Bevölkerungsgruppen, will das IOC nicht Teil dieser Diskussionen sein. Der Status Quo und die Vorherrschaft der weißen Männer hat Vorrang (vgl. Boykoff, 2020).  

Erschreckend ist dabei, dass das IOC und die IOC-Athletenkommission trotz der vielen Gegenargumente an dem Verbot der freien Meinungsäußerung festhalten wollen. Damit widersprechen sie auch den Empfehlungen der eigens in Auftrag gegebenen Kommission zur Achtung der Menschenrechte im IOC.  Der Bericht fordert den Dachverband auf, die formulierten Vorschläge zu implementieren (siehe oben).  

Stattdessen erhebt sich das IOC mit dem weiterhin geltenden Verbot politischer Statements wie z.B. dem Tragen der Phrase „Black Lives Matter“, dem Hinknien oder gestreckten Faust, über alle demokratischen Instanzen. Zwar sind Rede- und Meinungsfreiheit bis heute keine absoluten Rechte, aber es nicht Aufgabe eines Verbandes, die Menschenrechte von Athlet*innen aus aller Welt zu definieren bzw. einzuschränken. Keine Umfrage kann dies rechtfertigen (vgl. EU Athletes, 2020). 

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Die Regel 50 und die Entmythisierung des apolitischen Sports (Teil 1)

In 2019 machten Athletenproteste auf ein weiteres polarisierendes Thema zur olympischen Charta aufmerksam. Proteste wie die der US-Amerikaner*innen Race Imboden und Gwen Berry, die sich bei den Pan Amerika Spielen 2019 in Lima mit den politischen Protesten Colin Kaepernicks und John Carlos/ Tommie Smith gegen Rassismus und Polizeigewalt solidarisierten, verdeutlichen, dass sich die olympische Bewegung intern uneins ist, wie mit politischen Äußerungen und Aktionen umgegangen werden soll.   

Was war der Hintergrund? Die Regel 50.2 verbietet Athlet*innen politische Statements abzugeben bzw. während der Olympischen Spiele zu protestieren. Die Regel lautet: „No kind of demonstration or political, religious or racial propaganda is permitted in any Olympic sites, venues or other areas“ (IOC, 2019). Die Regel zielt darauf ab, Politik aus den Olympischen Spielen herauszuhalten und sie zu einer reinen Sportveranstaltung zu machen, was jedoch bisher nie gelang.

Sollte politischer Protest bei Olympischen Spielen verboten bleiben? Ist es sinnvoll aus Sicht der Sportorganisationen grundlegende Rechte der Athlet*innen für eine bestimmte Zeit zu beschneiden? Kann man die freie Meinungsäußerung, ein Grundrecht in Demokratien, begrenzen, nur weil die Olympischen Spiele und das IOC historisch durch ihre Vorgaben und Traditionen als apolitisch gelten? 

In seiner Neujahrsansprache 2020 wies IOC-Präsident Bach darauf hin, dass das IOC keine politischen Äußerungen und Aktionen bei den Olympischen Spielen in Tokio dulden würde. Er begründete die Vorgabe mit dem Schutz der Olympischen Spiele und der politischen Neutralität der Olympischen Idee (vgl. Bach, 2020). Diese Einschränkungen gelten jedoch nur für Athlet*innen und nicht für die Gastgebernationen (siehe unten). Ein Widerspruch! Im Sommer 2020 kam es zu umfassenden Black Lives Matter Protesten. Grund waren die Tötung schwarzer US-Bürger*innen durch Polizeibeamte sowie Polizeigewalt und Rassismus. Viele Sportler*innen weltweit beteiligten sich an diesen Protesten und rückten das Thema der freien Meinungsäußerung auch im Spitzensportsystem in den Fokus. 

Sport und Politik zu trennen, wie die Charta und Bach formulieren, war und ist eine utopische Idee des IOC und hat mit der Realität wenig zu tun. Historische und aktuelle Beispiele belegen dies. Auch eine Vorgabe wie die Regel 50 der Olympischen Charta wird da nichts Grundlegendes ändern.  

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SportsThink

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The Olympians

From 1964 to 2020

Moritz Cleve

University of Florida Doctoral Fellow

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