Reform mit Rückenwind: Echte Athletenbeteiligung als Grundlage für eine besondere Win-Win-Win-Situation (Politik, Verbände, Sportler*innen) im Spitzensport 

Es ist bedauerlich, dass im deutschen Spitzensport immer wieder die Problemfelder diskutiert werden, obwohl Lösungen offensichtlich sind. In diesem Zusammenhang sei die Frage erlaubt, ob eine Verbesserung der Situation der Athlet*innen in Deutschland tatsächlich das angestrebte Ziel ist oder ob das bestehende Abhängigkeitsverhältnis der Athlet*innen von sämtlichen weiteren Akteuren lediglich aufrechterhalten werden soll. Dabei wären signifikante Veränderungen möglich, insbesondere unter der Prämisse der Einschränkung der Machtverhältnisse von Politik und Verbänden gegenüber den Athlet*innen.

Der neue Gesetzesentwurf der Staatsministerin Schenderlein ist Gegenstand intensiver Diskussionen. Der organisierte Sport zeigt sich besorgt darüber, dass dieser Prozess ohne umfassende Konsultationen mit dem DOSB initiiert wurde. Der DOSB kritisiert, dass die Garantie der Finanzierung durch das neue Gesetz ebenso wie die Passage zur Autonomie des Sports nicht mehr vorkommen. Doch sind das die gravierendsten Defizite des neuen Entwurfes? Vielmehr wird im neuen Entwurf die Rolle der Athlet*innen abermals falsch eingeordnet. Auch in der aktuellen Fassung des Entwurfes sind die Athlet*innen hinsichtlich Strukturreformen überwiegend beratend und marginal eingeordnet, obwohl sie es sind, die täglich erhebliche Kraft und Ausdauer in den Sport investieren und letztlich die Erfolge erzielen, um die es konkret geht. Ohne die Athlet*innen, auch als impulsgebendes Element, fehlt es dem neuen Fördersystem mit einer neu gegründeten „Sportagentur“ an demokratischer Legitimation.

Die aktuelle Konzeption formuliert den Anspruch, Deutschland als innovative und moderne Sportnation zu positionieren – eine große Herausforderung. Erfreulich ist, dass der Entwurf die individuelle Förderung von Athlet*innen vorsieht. Die Implementierung dieser Maßnahmen wird dazu beitragen, die Erfolgschancen deutscher Athlet*innen signifikant zu erhöhen und ihre Strukturen zu optimieren. Diese Veränderung ist ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig wird den Kompetenzen und der Expertise der Athlet*innen in den Entscheidungs- und Beratungsgremien weiterhin eine untergeordnete Bedeutung zugewiesen. Zwar wird der Verein Athleten Deutschland im Beratungsgremium der Stiftung mit einem Sitz vertreten sein, doch das ist wie schon in vielen Gremien zuvor, lediglich eine Stimme innerhalb eines zwanzigköpfigen Beratungsgremiums. Dies trägt nicht dazu bei, tatsächlich gestalterisch aktiv sein zu können.

Ein wesentlicher Kritikpunkt am Gesetzesentwurf ist die mangelnde Vertretung von Athlet*innen im Stiftungsrat. Damit haben sich die Einflussmöglichkeiten der Athlet*innen in der neu zu gründenden Sportagentur nicht verbessert. Athlet*innen sind weiterhin primär passive Rezipient*innen traditioneller Strukturen und Normen. Die Reduktion auf das „empfangende Organ“ vernachlässigt die Tatsache, dass Athlet*innen über eine ausgeprägte Gestaltungsfähigkeit verfügen. Dieses Desinteresse an den Athlet*innen ist überraschend, wenn man sich vor Augen führt, welche Veränderungen allein durch eine größere Einbindung der Athlet*innen möglich wären. Untersuchungen belegen, dass Athletenvertreter*innen, sofern sie in institutionelle Strukturen integriert sind und über erforderliche Ressourcen verfügen, effektiv agieren können. Durch solche Strukturen haben sie einen positiven Einfluss auf die Governance-Strukturen des Spitzensports und verringern Risiken wie Missbrauch im Sport (sexualisierte Gewalt, Missbrauch, Doping und gesundheitliche Vernachlässigung). Beispiele belegen, dass Systeme, in denen Athlet*innen effektiv involviert sind, zu nachhaltigen und fairen Entscheidungen tendieren. Die Partizipation der Aktiven trägt nicht nur zur Senkung der Missbrauchsrisiken bei, sondern stärkt auch die Legitimation der Förderpolitik. In Kanada, Großbritannien, Norwegen und Australien wurden die umfangreichen Potenziale von Athlet*innenvertretungen erkannt, mit entsprechender Stimmberechtigung in Spitzensportgremien. Eine derartige Entwicklung in Deutschland würde demnach eine Win-Win-Win-Situation für Politik, Verbände und Athlet*innen schaffen.

Doch in Deutschland bleibt ihre Beteiligung auf symbolischer Ebene begrenzt. Der deutsche Gesetzesentwurf sieht, bis auf den größeren Einfluss des Bundes, keine signifikanten Veränderungen im Hinblick auf die bestehenden Strukturen vor, sondern ist eher als eine Fortsetzung des Status quo in neuen Gewändern zu verstehen. Dies könnte zu einer Zunahme von Intransparenz, Vertrauensverlust und geringer Akzeptanz der Mitwirkung im deutschen Sportfördersystem führen. Dabei zeigte die Athlet*innenvertretung Athleten Deutschland in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Positionspapieren Vorschläge zur Reformierung der Sportförderstrukturen, dass es auch anders gehen könnte. Eine mit Ressourcen ausgestattete Athlet*innenvertretung kann einen positiven Einfluss auf die Debatten haben. Der konkrete Einfluss der Vereinigung auf politische Entscheidungen fällt nach wie vor zu gering aus. Gute Ideen werden demnach zwar in Positionspapieren konkretisiert, jedoch gelangen sie nur in seltenen Fällen in die Entscheidungsgremien, obwohl sie sich durch eine hohe inhaltliche Qualität und einen umfassenden Ansatz auszeichnen. Zudem wird seitens der Politik und des organisierten Sports außer Acht gelassen, dass Athletinnen mit den spezifischen Problemen der dualen Karriere vertraut sind, die Defizite der Förderstrukturen identifizieren, selbstkritisch sind, ihre Aktivitäten reflektieren und willens sind, Reformvorschläge zu erarbeiten. Es ist bedauerlich, dass das inhärente Potenzial für den deutschen Sport durch den neuen Gesetzesentwurf nicht genutzt werden soll. Die Implementierung solcher Veränderungen würde eine nachhaltige Transformation der Governance-Strukturen zur Folge haben. Die Effektivität und das Umsetzen von Reformen und Strukturverbesserungen hängen in hohem Maße von der Partizipation der Athlet*innen in relevanten Gremien ab. Eine Steigerung der Teilhabe ist daher von größter Bedeutung, um ein Fördersystem zu etablieren, das sich durch besondere Effektivität und Athlet*innenfreundlichkeit auszeichnet und in dieser Form bislang noch nicht realisiert wurde. Eine höhere Partizipation der Athlet*innen in Entscheidungsgremien (Sitz im Stiftungsrat und Vorstand, Erhöhung der Anzahl der Sitze im Sportfachbeirat, siehe unten) führt auch zu einer gesteigerten Transparenz (z. B. Kritik der Mittelvergabe durch den Bundesrechnungshof). Die Entscheidungsträger*innen sitzen in diesen Gremien und sind folglich den Förderempfänger*innen gegenüber rechenschaftspflichtig. Wer kann da etwas dagegen haben?

Nach zehn Jahren der Diskussionen sollten endlich Strukturen im Sinne der Athlet*innen geschaffen werden, die die Effektivität signifikant steigern. Im Folgenden sind einige konkrete Vorschläge für die neu zu schaffende Spitzensportagentur und ihre Struktur formuliert.

1. Einfügung in § 20 (Stiftungsrat) — direktes Sitzrecht
§ 20 Absatz 1 ergänzen um folgenden neuen Satz / Nummer:

„(…) 4. Ein Mitglied wird direkt von den aktiven Bundeskaderathlet*innen für die Dauer von vier Jahren gewählt. Dieses Mitglied ist stimmberechtigt und vertritt insbesondere die Belange der Athlet*innen in Aufsichts- und Personalfragen.

Kurzbegründung:

Der Stiftungsrat trifft oberste Entscheidungen (Haushalt, Bestellung des Vorstands, Satzungsfragen). Ein direkt gewähltes, stimmberechtigtes Athlet*innenmitglied schafft echte Aufsichtsbeteiligung statt reiner Beratung.

Direkte Vertretung der Athlet*innen sichert, dass ihre Interessen und Bedarfe in strategischen Entscheidungen (z. B. Budgetverteilung, Förderkriterien) auf höchster Ebene gehört und berücksichtigt werden.

Demokratische Legitimation durch Wahl der Kaderathlet*innen

Erhöht die Akzeptanz der Spitzensport-Agentur.

Internationale Vorbilder: UK Sport und das Australian Institute of Sport binden Athlet*innen in ihre Gremien ein.

Ergänzung/ Veränderung in § 21 Abs. 4 (Vorstand) wird ergänzt um Folgendes:

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern (nicht mehr zwei Mitgliedern), von denen ein Mitglied auf Vorschlag von Athleten Deutschland e.V. (oder aller Kaderathlet*innen) bestellt wird und über besondere Expertise im Bereich der Athlet*innenförderung verfügt.

Kurzbegründung:

Fachliche Expertise im Vorstand sichert, dass Athlet*innenperspektiven bei Förderentscheidungen direkt einfließen.

Vermeidung von Interessenskonflikten: Das Mitglied sollte keine Verbandsfunktion innehaben, um unabhängige Entscheidungen zu gewährleisten.

Änderung in § 22 (Sportfachbeirat) – Quantität + Wahl
§ 22 Absatz 2 ersetzen / ergänzen:

Der Sportfachbeirat besteht aus 24 Mitgliedern. Die folgenden Organisationen haben ein Entsendungsrecht: … Zudem werden vier Sitze für Athlet*innen reserviert. Mindestens zwei dieser Sitze sind durch aktuell aktive Bundeskaderathlet*innen unmittelbar zu wählen; die übrigen zwei Sitze werden über den Verein Athleten Deutschland entsandt. Der oder die stellvertretende Vorsitzende des Sportfachbeirats soll aus den Athlet*innenmitgliedern stammen.

Kurzbegründung:

Wenn mehr Athlet*innen als Gruppe sichtbar sind, können sie stärker mitbestimmen, worüber gesprochen wird, und es verhindert, dass sie nur als Symbolfigur eingesetzt werden (siehe dazu auch Kihl et al, 2025).

Ergänzungen in § 21 Absatz 2 – Bindender Umgang mit Konsultationsergebnissen (Veto- oder Reviewrecht)

Die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens mit dem Sportfachbeirat sind zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen. Weicht der Vorstand/Stiftungsrat von einer Empfehlung ab, hat er dies schriftlich und inhaltlich zu begründen. Lehnen drei Viertel der Athlet*innenmitglieder des Sportfachbeirats einen Vorschlag ab (greift der Veto bzw. Review-Mechanismus, siehe unten im Schaubild), so ist der Stiftungsrat verpflichtet, die Entscheidung mit Begründung erneut zu prüfen.

Kurzerläuterung:

So erhalten die Athlet*innen ein indirektes Veto- bzw. Reviewrecht. Dieses kann sogar noch verfeinert werden, indem man weitere Gremien (wie ein Athlet*innengremium) etabliert: Ein reines Athlet*innengremium könnte die Entscheidungen des Stiftungsrates verfolgen und Entscheidungen, die konkret die Athlet*innen betreffen, hinsichtlich ihrer Effektivität überprüfen und hat über die 4 Mitglieder im Sportfachbeirat (drei Viertel der Stimmen reichen für ein indirektes Veto bzw. Review, siehe unten im Schaubild) die Möglichkeit, die Vorschläge in das Gremium für eine Überarbeitung zurückzuschicken (siehe dazu auch Strengthening Athlete Power in Sport, 2023).

Ein solches indirektes Veto- bzw. Reviewrecht könnte alternativ aber auch im bereits bestehenden Sportfachbeirat etabliert werden – ohne ein Athlet*innengremium zu etablieren. Auch dort wäre die Dreiviertelregel anwendbar.

Neuer Absatz in § 14 oder § 22a zur finanziellen Absicherung der Athletenvertreter*innen
Die Spitzensport-Agentur stellt für die Funktionen der Athlet*innenvertretung und der Athlet*innenkommission angemessene finanzielle Mittel bereit; hierfür ist jährlich ein im Haushalt ausgewiesener Betrag bereitzustellen.

Kurzbegründung: Ohne Budget bleiben Athlet*innenbeteiligungsrechte in der Praxis wirkungslos.

Die obigen Vorschläge hätten zusätzlich noch weitere positive Effekte wie eine höhere Förderakzeptanz und Motivation, mehr Eigenverantwortung aufseiten der Aktiven sowie eine verbesserte Kommunikation zwischen Athlet*innen und den einzelnen Institutionen.

Wenn Deutschland über alle Parteien an einem großen Spitzensportwurf interessiert ist, kann nur eine größere Athlet*innenbeteiligung in allen entscheidenden Gremien das Ziel sein. Echtes Mitspracherecht, verankert in Gesetzen, ist das einzige Mittel, um über eine symbolische Beteiligung hinauszugehen.

Werte in Gefahr? Warum die Basketball-Bundesliga X verlassen muss

Sport und Politik vermischen sich immer – auch in den sozialen Medien. Sportvereine tragen Verantwortung – auf und neben dem Court. Doch was passiert, wenn ihre Werte mit Strukturen kollidieren, über die sie kommunizieren? Das Problem: X (ehemals Twitter).

Unter Elon Musk ist X keine neutrale Plattform mehr, die unterschiedliche politische Positionen gleichberechtigt zulässt. Sie wird vielmehr gezielt genutzt, um Desinformation zu verbreiten und demokratische Strukturen zu destabilisieren. Bundesligavereine aller Sportarten, die X nutzen, legitimieren – bewusst oder unbewusst – diese Entwicklungen.
Aus soziologischer Perspektive sind Sportvereine, auch die Profivereine, mit ihrer engen Verbindung zum Breitensport (im Basketball z.B. über ihre Jugendteams JBBL, NBBL aber auch regionalen Teams), noch als wertsetzende Institutionen einzuordnen. Sie nehmen Einfluss auf den öffentlichen Diskurs und proklamieren sich selbst als Inbegriff von Diversität, Fairness und sozialer Verantwortung. Die fortgesetzte Präsenz der Vereine auf X lässt die Vermutung zu, dass sie das dort vorherrschende toxische Klima stillschweigend akzeptieren.

Gemäß der eigenen Darstellung ist der deutsche Basketball von Werten wie Gemeinschaft, Vielfalt und Respekt sowie vielen weiteren Eigenschaften, auch durch die international erfolgreichen Nationalspieler positiv geprägt. Eine Analyse der Inhalte der Plattform X ergibt, dass diese Prinzipien und Eigenschaften online auf X gravierend verletzt werden. So werden Hassreden, Diskriminierung und autoritäre Narrative verbreitet. Die Vereine tragen durch ihren Verbleib auf der Plattform dazu bei, dass auch ihre Fans weiterhin auf der Plattform verweilen, um die Höhepunkte und Informationen der Vereine nicht zu verpassen. Gleichzeitig sind sie, unter ihnen auch jüngere Fans, dadurch zunehmend der Desinformation und dem Hass der Plattform zwischen den Tweets der Vereine ausgesetzt. Die daraus resultierende Frage lautet: Wie ist diese Diskrepanz der Vereine/ Akteure zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu erklären?

Welche Interessen beeinflussen die Vereine, auf X zu verbleiben, ist die hohe Weitreiche tatsächlich der Grund oder gibt es womöglich einen Interessenkonflikt, der für die Basketball-Bundesliga von Relevanz ist? Die Übertragung der Spiele über den Streaming-Dienst Dyn erfolgt unter massiver finanzieller Unterstützung durch den Springer-Verlag. Das Springer-Medienunternehmen war es auch, das in der deutschen Tageszeitung Die Welt Musk am Wochenende ermöglichte, eine Wahlempfehlung für die rechtsextreme Partei AfD abzugeben. Dieses Vorgehen des Medienhauses lässt sich nicht nur eine erhebliche Nähe vermuten, sondern muss leider auch als aktive Förderung von Musks politischer Agenda interpretiert werden. Soziologisch ist festzuhalten, dass Springer ein Akteur mit maßgeblicher Macht in der deutschen Medienlandschaft ist. Birgt die indirekte Verbindung zwischen Springer, Musk und der Basketball-Bundesliga das Potenzial, die Genese eines Systems gegenseitiger Abhängigkeiten zu bedingen, in dem sich die Vereine und die Liga in einem Feld bewegen, in dem sie Gefahr laufen, ihre Autonomie zu ignorieren bzw. zu verlieren? (Und das, obwohl Dyn selbst fast stiefmütterlich auf X agiert). Aber auch derartige Fragen bzw. Verstrickungen können den Verbleib in keiner Weise mehr rechtfertigen.

Ferner demonstrieren Vereine wie Alba Berlin das Gegenteil, dass sich sportliche Beteiligung der Jugend (Grundschulliga und Jugendkonzept z.B. in der Gropiusstadt) positiv auf die Berliner Gesellschaft auswirken kann. Ebenso beeindruckend ist die Jugendarbeit vieler anderer Vereine, wie z.B. den Hamburg Towers. All diese Initiativen stehen für Offenheit und Förderung.

Deshalb muss die Frage aufgeworfen werden, wie eine Liga, die sich als familienfreundlich, international und weltoffen darstellt, auf einer Plattform verbleiben kann, deren Symbolik das Gegenteil von Gemeinschaft und Toleranz verkörpert und alle sozialen Initiativen der Vereine untergräbt.
Jede weitere Nutzung von X generiert Traffic. Dieser Traffic generiert Umsätze für Musks Unternehmen, was es wiederum am Leben erhält. Der daraus resultierende Umsatz wird genutzt, um autoritäre Machtstrukturen weltweit zu stärken. Es obliegt den Vereinen, sich die Frage zu stellen, ob sie Teil dieses negativen digitalen Teufelskreises sein wollen. Aktuell posten Bundesligavereine und die Liga mehrmals täglich, mit ganz unterschiedlicher Reichweite. Aber ihre Reichweite als Liga inklusive der Vereine begünstigt den Erfolg der destruktiven Plattform, sodass sie eine institutionelle Mitschuld an der weiteren Entwicklung tragen.

Alternativen wie Bluesky bieten Potenzial, sind aber derzeit noch deutlich kleinere Marktteilnehmer. Die Basketball-Bundesliga könnte durch ihre Reichweite und ihre durchaus aktive Community bzw. Bubble (eine sehr sympathische) einen Beitrag zum Aufbau dieser Plattformen und zur Generierung medienbezogener Aufmerksamkeit leisten. Auf Plattformen wie Bluesky wird von den aktuellen Usern die Ankunft der Vereine und ihre Highlightvideos bereits mit Spannung erwartet. So haben Alternativen durchaus ein Win-Win Potenzial, wenn auch ehrlich nicht von Beginn. Es braucht Ausdauer.

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Der Re-Start der BBL und Athletenrechte

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Trotz erheblicher Kritik aus der Bevölkerung kehren Fußball und Basketball frühzeitig auf nationaler Ebene zurück. Beide Sportarten riskieren diesen Schritt, mit der Hoffnung auf wirtschaftliche Schadensbegrenzung. Sicher ist eine sowohl national als auch international erhöhte mediale und öffentliche Aufmerksamkeit ein wichtiger Wert für die Unterhaltungsindustrie Spitzensport. Der deutsche Spitzensport wird zum Vorreiter für Re-Starts der Wettkämpfe während einer Pandemie. Trotzdem schwanken die Reaktionen zwischen Bewunderung und Verachtung. Den ausführenden Akteuren, den Sportlern, wurde lediglich eine Statistenrolle zugeschrieben. Niemand wandte sich in den ersten Überlegungen an die Athleten. Sie blieben lange außen vor und stehen aktuell vor vollendeten Tatsachen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Unternehmen im Spitzensport vertretbar, jedoch bedauernswert. Die Gründe sollen nachfolgend erläutert werden.

Zunächst mussten viele Ligen während der Pandemie zwischen einem Aussetzen und einem Abbruch der Saison abwägen. Von Anfang an waren wirtschaftliche Chancen und Risiken für eine Entscheidung grundlegend. Auch deshalb zögerten einige Ligen lange mit der Unterbrechung bzw. dem Abbruch. Aus Sicht der Vereine und Ligen nachvollziehbar. Nach einigen Wochen versuchten prominente Ligen und Verbände die Politik durch geschickten Lobbyismus für einen schnellen Re-Start für sich zu gewinnen.  Oft auch, weil viele Vereinsetats in Deutschland und weltweit auf Kante genäht sind und Vereine weder finanziellen Spielraum noch Reserven haben. Die Mehrheit der Vereine ist von den TV-Einnahmen und Großsponsoren abhängig. Stellen diese ihre Zahlungen aufgrund nicht erbrachter Leistungen seitens der Vereine bzw. aufgrund der finanziellen Belastungen durch die Pandemie ein, stehen viele Vereine vor dem finanziellen Ruin. Schon seit Jahren leben viele Vereine über ihren Verhältnissen, einige haben sich allein durch staatliche Subventionen (Stadion- oder Hallenbau, vergünstigte Mieten, Darlehen, Sicherheiten usw.) am Leben gehalten. Lediglich eine geringe Anzahl an Vereinen hat Reserven angelegt, die es ihnen ermöglicht in dieser Ausnahmesituation gelassen und mit Demut zu reagieren. Denn mittlerweile gibt es Indizien, dass Sportveranstaltungen wie Champions League Spiele oder auch der Los Angeles Marathon zur weltweiten Verbreitung des Virus beigetragen haben (vgl. FAZ, 2020).

Trotzdem waren es sowohl bei Saisonabbrüchen als auch -Aussetzungen die wirtschaftlichen Erfolgschancen der Vereine, die den Ausschlag gaben. Das Geschäftsmodell des dauerklammen Vereins muss hinsichtlich seiner Zukunftsfähigkeit gerade in einer solchen Ausnahmesituation hinterfragt werden. Durch den permanenten und stets größer werdenden finanziellen Druck, wurden andere Aspekte dieser Ausnahmesituation seitens der Funktionäre unzureichend beantwortet.

In all den Diskussionen und Überlegungen, über einen möglichst reibungslosen Re-Start der Ligen, wurden die Aktiven nicht ausreichend mit eingebunden. Sie müssen erkennen, dass ihnen eine effektive und mächtige Lobby fehlt. Die Fußballspieler der ersten drei deutschen Ligen sowie die Fußballerinnen der Frauen-Bundesliga wurden genauso wenig befragt wie die Basketballer der höchsten deutschen Spielklasse. Erst nach der Fertigstellung der Konzepte und Hygieneregeln wurden die Spieler über diese in Kenntnis gesetzt. Funktionäre betonten, dass über diesen Weg die Bedenken der Sportler beseitigt werden können und keine weiteren Einwände bestehen werden.

Beispielhaft am Basketball soll an dieser Stelle die Vorgehensweise der Ligen dargestellt werden. Die Aufklärungsarbeit der Vereine war an den einzelnen Standorten sehr unterschiedlich. Einige Vereine informierten in eigens anberaumten digitalen Teammeetings über die Lage, andere teilten ihren Spieler lediglich mit, an den Trainingsstandort zurückzukehren. Den Spielern war zunächst nicht bekannt, wie die Verfahrensweise bei einer Rückkehr aus dem Ausland aussehen sollte und wie die Isolation aller Spieler in einem Hotel organsiert wird. Sollen sich ausländische Spieler vor dem Beginn des Turniers noch 2 Wochen in Quarantäne begeben? Dies würde maximal eine Woche Vorbereitungszeit mit der Mannschaft auf das Turnier bedeuten. Wie werden Einzelfälle gelöst? Wie entscheiden die Behörden? Auch nach einem Schreiben mit den Bedenken und Fragen der Spieler, verhielt sich die Liga, die Basketball Bundesliga GmbH, zurückhaltend. Die Antworten der Liga waren aus Sicht der Athleten unzureichend (vgl. Sauer, 2020).

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