Athleten Deutschland – Die Unabhängigkeitsbestrebungen der Athletenkommission und der mündige Athlet als Grundlage eines Leitbildes – Frust über Sportdeutschland Teil 12

Athleten Deutschland

Gestern Abend warnten Alfons Hörmann und Michael Vesper die Spitzensportler abermals vor Alleingängen hinsichtlich ihrer Bestrebungen eine unabhängige Athletenkommission mit dem Namen „Athleten Deutschland“ zu gründen. In dem Schreiben des DOSB-Präsidenten und des Vorstandsvorsitzenden hieß es: „Solange es bei der gemäß den IOC-Vorgaben und der DOSB-Satzung verankerten Aufgabendefinition der Athletenkommission innerhalb des DOSB bleibt, werden wir eine solche Initiative zumindest neutral oder auch gern unterstützend begleiten. Sollte aber eine Konstellation geschaffen werden, die die ausschließliche Wahrnehmung der satzungsmäßigen Aufgaben nicht mehr durch die Athletenkommission sicherstellt und zu deren teilweiser Auslagerung in eine neue Struktur führt, müssten wir uns schon aus formellen (Satzungs-)Gründen dagegen positionieren“. Weiter führen sie aus: „Als Präsidium und Vorstand des DOSB haben wir bekanntlich alle Teile und Gruppen von Sportdeutschland zu vertreten und deren berechtigte Interessen zu berücksichtigen und können deshalb nicht eine einzelne Gruppe einseitig bevorzugen.“

Besonders die finale Aussage, man könne nicht die Interessen einer „einzelnen Gruppe“ einseitig bevorzugen, ist mehr als irritierend und beweist die fehlende Wertschätzung der Athleten und des Organs Athletenkommission seitens des Dachverbandes. „Diese Gruppe“ repräsentiert die Athleten aller Sportarten in Deutschland, ohne diese gäbe es den deutschen Spitzensport und den DOSB – Bereich Leistungssport – nicht.

Die Athleten sollten dieses Schreiben als weitere Bestätigung ihrer Pläne werten und die Worte als Motivation für ihr Anliegen „Athleten Deutschland“ und die Abstimmung am Sonntag ansehen.

Eine neue, transparente spitzensportliche Philosophie mit angemessener Berücksichtigung der Spitzensportler selbst bedarf eines adäquaten Leitbildes mit unabhängigen und einflussreichen Athleten. Hierzu soll Grundlegendes aufgezeigt werden und die aktuell immer noch bestehende Mittel-Zweck-Problematik im Spitzensport erörtert werden.

Das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit tangiert das Leben des Spitzensportlers auf eine besondere Art und Weise. Artikel 2, Abschnitt 1 des Grundgesetzes, der Artikel 12, Abschnitt 1 sowie Artikel 1, Abschnitt 1 des Grundgesetzes (Gewährleistung der Unantastbarkeit der Menschenwürde) sind in der verfassungsrechtlichen Bewertung des Spitzensports von Bedeutung. Der Staat ist verpflichtet, die Würde des Menschen zu schützen und in diesem Falle den Spitzensportler nicht zum bloßen Objekt des Einflusses und der Interessen des Staates, der Verbände, Großsponsoren, Trainer, Familien zu machen (siehe Bendrich, 2015, 76-98).

In der aktuellen sportpolitischen Situation und der anstehenden Spitzensportreform scheint es so, als ob die Sportler in die Schublade der dualen Karriere bei der Bundeswehr, Polizei und dem Zoll direkt oder indirekt hineingepresst werden, auch wenn sie z.B. nicht Teil des Systems Bundeswehr sein möchten, keinen Mehrwert darin sehen und für sich keine Entfaltungsmöglichkeiten erkennen. Somit werden die Athleten zum Objekt Dritter (besonders der Verbände) in der Mehrklassengesellschaft des Spitzensports, wobei ausschließlich der sportliche Erfolg (siehe Medaillenfokussierung der Spitzensportreform) Priorität besitzt.

Eine Mittel-Zweck-Problematik im Spitzensport entsteht, die nicht mit den Interessen einer demokratischen Gesellschaft und den Erwartungen der Bevölkerung kompatibel ist (vgl. Haut et al., 2014, 11-13)

Bisher werden junge Athleten in den Eliteschulen des Sports (Sportschulen und -Internaten) und im Anschluss durch die Bundeswehr und Polizei gefördert und unterstützt, um die Bundesrepublik später als leistungsfähige, international konkurrenzfähige Nation zu repräsentieren. Sieht man den Athleten als „Mittel“ zur Erfüllung eines solchen Ziels, dann sind Ausbildungsaspekte nebensächlich und der Sportler dient ausschließlich der Erfüllung des Zwecks „Titelgewinn“.

Selbst nach erfolgreichem Abschneiden des „Mittels“ Athlet, ist der Erfolg weder gegenüber diesem noch der Zivilgesellschaft vertretbar, da die negativen Spätfolgen des erreichten Zwecks für den Athleten und den Staat ignoriert werden (z.B. fehlende soziale Absicherung der Athleten, Krankenversicherung, Rente usw.) .

Zurzeit ist der Einfluss der Athleten weltweit als deutlich zu gering einzuordnen. In den meisten Gremien besitzen die Spitzensportler meist lediglich eine einzige Stimme. Die Athleten selbst können damit keine Veränderungen herbeiführen. So sehen z.B. sowohl das deutsche Sportfördersystem als auch z.B. der amerikanische Collegesport einen mündigen Sportler nicht als Zielperspektive (Fußnote 1).

In Deutschland ist im internationalen Vergleich eine differenziert gewichtete Abhängigkeit vorzufinden, die sich zwar auch gegenüber den Trainern ausdrückt (in der Bundeswehr oft Vorgesetzte ihrer Athleten), im stärkeren Maße gegenüber den Fachverbänden, dem Dachverband DOSB und verschiedenen Kontrollorganen (z.B. NADA). Aktuelle Förderstrukturen und Athletenvereinbarungen sehen den mündigen Athleten nicht vor (siehe aktuelle Athletenvereinbarungen, Inklusive Version A+B). Zwar formulieren diese nicht nur Verpflichtungen seitens der Athleten, sondern auch des jeweiligen Verbandes, doch insgesamt wird der Entscheidungsspielraum des Athleten erheblich reduziert. So verpflichtet sich der Athlet z.B. zur „freiwilligen“ Teilnahme am elektronischen Anti-Doping Systems der NADA (Fußnote 2 – weitere Ausführungen zur NADA unten), zur Repräsentation des Verbandes bei offiziellen Veranstaltungen und zur Werbung für die Großsponsoren der jeweiligen Verbände bzw. zur Bereitstellung von Werbeflächen (bzw. zur vollständigen Bereitstellung aller möglichen Werbeflächen während der Olympischen Spiele, siehe Paragraph 40 der Olympischen Charta; vgl. International Olympic Committee, 2014).

Die Analyse des deutschen Spitzensportfördersystems verdeutlicht die fehlende Förderung individueller Verantwortung; speziell die Kaderstellen in der Bundeswehr legen dies offen (siehe Bendrich, 2015 ). Staatssportler sind heute häufig fremdbestimmt, erhalten wenig Eigenverantwortung und haben durch die Vorgaben der Armee einen eingegrenzten Berufshorizont und Entscheidungsspielraum. Des Risikos, den Leistungssport als einzigen Lebensinhalt zu haben, sind sich die Sportler kaum bewusst (siehe Frust über Sportdeutschland Teil 8). Den 744 Spitzensportler mit Planstellen innerhalb der Bundeswehr muss eine Perspektive über den Sport hinaus geboten werden.

Spitzensportliche Karrieren sind zeitlich limitiert und Persönlichkeitsentwicklung des Spitzensportlers während dieser Zeit sollte essentieller Bestandteil der Sozialisation sein, nur eine schulische und folgende universitäre Bildung oder Berufsausbildung kann die soziale Absicherung ermöglichen. Insofern ist die parallele Förderung einer post-spitzensportlichen Karriere notwendig. Eine eindimensionale Persönlichkeitsentwicklung durch intensive Trainingseinheiten und die permanente Reflektion über sportliche Leistungen kann durch beruflich orientierte geistige Aktivität kompensiert werden; nur ein beruflich gut ausgebildeter Sportler kann einen geordneten Übergang in das normale Berufsleben meistern. Dies veranschaulicht abermals wie wichtig eine parallele Ausbildung (Studium/ Beruf) für den einzelnen Athleten ist, sodass der Begriff der Subsidiarität auch für ihn selbst gelten sollte und er während des Studiums durch Beratungsangebote die Hilfe zur Selbsthilfe nutzen kann (vgl. Digel, 2008, 275; Bendrich, 2015, 391).

Die einseitige Verengung, dem ausschließlich auf den Spitzensport fixierten Leistungssportler kontinuierlich Trainer und spitzensportliche Betreuer zur Seite zu stellen und umfassende Vorschriften zu machen, kann zu post-spitzensportlichen psychischen Problemen und – wie das Beispiel der Bundeswehr zeigt – nicht zu besseren Ergebnissen im Medaillenspiegel führen (vgl. Maennig, 2012, 1).

Deutsche studentische Spitzensportler in den USA zeigen, dass sie sich parallel zum Sport – bei guter Beratung und Unterstützung – eigenständig in der akademischen Umwelt bewegen können (siehe Bendrich, 2015, 310-390). Auch aus diesem Grund gilt es die Verdrängung, Ausgrenzung und Resignation von Talenten mit berufs- oder bildungsaffinen Zielen zu vermeiden.

Der studentische Spitzensportler hat einen hohen Bildungsanspruch und wird über die duale Karriere leistungsfähiger, belastbarer und eigenständiger. Studentische Spitzensportler, denen die duale Karriere gelingt, sind oft im Leben nach dem Leistungssport erfolgreich und nehmen aktiv an der Gesellschaft teil.

Für den Autor ist es schwer nachzuvollziehen, dass die bereits seit Jahrzehnten bekannten organisatorischen Probleme und die soziale Ungerechtigkeit bzw. Diskriminierung gegenüber (studentischen) Spitzensportlern bis heute nicht angegangen werden (siehe z.B. Bendrich, 2015, 98).

Der Bund trägt nach dem allgemeinen Verständnis eine Verantwortung gegenüber dem Spitzensportler, den Transfer zu organisieren und duale Karrieren zu ermöglichen. Damit ist die Unterstützung einer unabhängigen Athletenkommission der richtige Schritt. Der deutsche Spitzensport braucht die Athleten Deutschland.

Ein (studentischer) Spitzensportler wird nur dann Zeit und Kraft in den Sport investieren, wenn der addierte materielle und immaterielle Nutzen des Sporttreibens höher ist als bei anderen Aktivitäten (vgl. Emrich/ Prohl, 2010, 123).

Ziel sollte es sein, den Spitzensportler, egal ob Bundeswehrsoldat, Polizist, Student oder Auszubildender, als „Zweck an sich“ in den Mittelpunkt einer innovativen Förderung zu stellen und die weitreichenden Folgen einer singulären Spitzensportkarriere ernst zu nehmen. Der Staat besitzt gegenüber all seinen Spitzensportlern eine Fürsorgepflicht.

Wird der Athlet „Zweck an sich“, ist der sportliche Erfolg ein definierendes Merkmal für eine ganzheitliche Entwicklung, sodass der individuelle Werdegang im persönlichen und akademischen Bereich genauso wichtig ist wie das Ziel der Medaille (vgl. Fritz/ Schratzenstaller, 2006, 29). Aspekte wie Bildungsweg, Berufsausbildung, Karriere und Privatleben sind unter der besonderen Berücksichtigung der sozialen Verantwortung gegenüber dem Athleten zu beachten und sollten Teil eines Leitbildes sein.

Der Spitzensportler selbst wird so das Ziel bzw. der Zweck in einer demokratisch-offenen Gesellschaft, in der individueller Erfolg ermöglicht wird, ohne dass bei Misserfolg oder Karriereende ein biographischer oder sozialer Absturz bevorsteht (vgl. Emrich/ Prohl, 2010, 117-118). Anlehnend an Kant wird der Spitzensportler so „Zweck an sich“. Er beschreibt den Menschen folgend:

„Nun sage ich: der Mensch, und überhaupt jedes vernünftige Wesen, existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen, sondern muß in allen seinen, sowohl auf sich selbst, als auch auf andere vernünftige Wesen gerichteten Handlungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden. (…) Der praktische Imperativ wird also folgender sein: Handle so, dass du nie die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ (Kant, 1785, 429).

Die Frustration gegenüber allen involvierten deutschen Organisationen seitens der deutschen studentischen Spitzensportler in den USA ist groß (vgl. Bendrich, 2015, 374-380). Ändert sich diese Situation in den nächsten Jahren nicht, wird der Spitzensport realisieren müssen, dass sich (…) Spitzensportler nicht mehr als „Mittel“ missbrauchen lassen wollen und eher den singulären akademischen Ausbildungsweg einschlagen. Rückt der studentische Spitzensportler in den nächsten Jahren nicht in den Mittelpunkt als „Zweck an sich“, dem die duale Karriere konstruktiv ermöglicht wird, so wird eine tragende Säule des Spitzensports in den kommenden Jahren nach und nach wegbrechen. Der deutsche Spitzensport wird international nicht mehr in dem Maße konkurrenzfähig sein und ihm werden wertvolle Botschafter verloren gehen.

Die Aufgabe einer demokratisch-offenen Zivilgesellschaft ist es also, dem Individuum jede Ausbildung zu ermöglichen, auch wenn der Einzelne entscheidet, diese mit einer weiteren Bildungsmöglichkeit (hier der spitzensportlichen Tätigkeit) zu kombinieren.

Der mündige Athlet ist der Repräsentant einer gesellschaftlich gewollten Leistung und muss deshalb in seiner Entwicklung frei von Interessen anderer sein. Die Bestrebungen der Athletenkommission sind ein wichtiger Schritt um den Einfluss der Athleten deutlich zu stärken.  Abschließend die Worte des Schriftstellers und Philosophen Ralph Waldo Emerson:

„Ich brauche nur das zu tun, was ich will, und nicht, was die anderen von mir erwarten. In der Gemeinschaft ist es leicht, nach fremden Vorstellungen zu leben. In der Einsamkeit ist es leicht, nach eigenen Vorstellungen zu leben – aber bewundernswert ist nur der, der sich in der Gemeinschaft die Unabhängigkeit bewahrt“

 

Gründe für die Unabhängigkeit der Athletenkommission finden sie hier und hier.

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Fußnote 1 – Collegesystem: In den USA werden die Athleten besonders in den kommerziellen Sportarten in einem umfangreichen Maße von den Entscheidungen ihrer Trainer und des Athletic Departments beeinflusst, sodass es bereits beim Eintritt in die Universität zum in den Kapiteln 4.3.2.9 und 4.3.2.12 beschriebenen Abhängigkeitsverhältnis und dem damit verbundenen „Paternalismus“ kommt. Besonders in den „high-profile“-Sportarten ist der mündige Athlet nicht erwünscht, in den „low-profile“-Sportarten wird dieses Ziel noch häufig erreicht

 

Fußnote 2 – NADA: Die Strukturen und Vorschriften der NADA verdeutlichen in besonderem Maße die Probleme auf dem Weg hin zum mündigen Athleten. Das aktuelle Anti-Doping-System nimmt dem Spitzensportler seine Freiheit und Anonymität, verpflichtet ihn mehrmals täglich dazu dem elektronischen Kontrollsystem seinen Standort und selbst spontane Planänderungen zu übermitteln (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2013b). Letztlich legen diese Vorgehensweisen den Athleten in digitale und psychische Ketten. Aufgrund des im Vergleich zum Rechtssystem umgedrehten Generalverdachts unterwerfen sie sich diesem Kontrollzwang „freiwillig“ (vgl. Duplitzer, 2010). Von einer Freiwilligkeit kann jedoch nicht gesprochen werden, denn wenn Sportler einer solchen Überwachung und der jeweiligen Athletenvereinbarung nicht zustimmen, bleibt es ihnen verwehrt an internationalen Wettkämpfen teilzunehmen (vgl. taz, 2010). Dies widerspricht dem angestrebten Leitbild eines eigenverantwortlichen Spitzensportlers und ist ein gravierender und möglicherweise rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre des Athleten (vgl. Becker, 2013). Ein System basierend auf permanenter verdachtsunabhängiger Kontrollen der Gruppe der Spitzensportler durch ein amtsähnliches, staatlich anerkanntes und finanziertes Kontrollorgan wird etabliert. Die Mehrzahl der Sportler scheut Konfrontationen mit dem Thema Doping, der NADA und den Verbänden, da die Angst vor möglichen Repressalien und Verdächtigungen gegenüber der eigenen Leistung zu groß ist. Somit fördert dieses System zurzeit weniger den mündigen, sondern vielmehr einen stark angepassten und systemkonformen Athleten, der Auseinandersetzungen und eigene Meinungsäußerungen meidet. Aktuelle Entwicklungen wie die Beeinflussung durch die gegebenen Strukturen und Institutionen deuten in beiden Systemen so auf einen entmündigten Athleten hin

Autor: derballluegtnicht

Writes about the politics of sports. For him sports and politics always mix.

2 Kommentare zu „Athleten Deutschland – Die Unabhängigkeitsbestrebungen der Athletenkommission und der mündige Athlet als Grundlage eines Leitbildes – Frust über Sportdeutschland Teil 12“

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