Die Regel 50 – Ein heißer Sommer für das IOC? (Teil 2)

(Auszug)

Die kontroverse Diskussion zur Regel 50.2 der Olympischen Charta und die Entscheidung, die Regel zu erhalten, legen die Verlogenheit des IOC offen. Ein veraltetes Sportsystem schränkt über eine Regel die Rechte der Athlet*innen auf freie Meinungsäußerung ein, erkennt damit Grundrechte nicht an und unterdrückt sie. 

Bürgern, ob in Deutschland oder den USA, wird das Grundrecht der freien Meinungsäußerung zugesprochen, doch während der größten sportlichen Wettkämpfe weltweit, wird den gleichen Bürgern, nur diesmal in der Funktion der Athlet*innen unterwegs, dieses Recht durch den global mächtigsten und machtversessenen Verband IOC abgesprochen. Dem Verband kann eine Freiheits- und Demokratieverdrossenheit vorgeworfen werden. Wie ist dies innerhalb der weltweiten Staatengemeinschaft möglich? 

Das IOC ist nicht gegen Politik, sondern steht für eine bestimmte Art der Politik. Gesellschaftliche und soziale Kritik sind nicht erwünscht. Das IOC hat Probleme mit Protesten, die gesellschaftliche Ungleichgewichte und die Unterdrückung von Minderheiten anprangern. Sobald es zum Beispiel um das Thema Rassismus geht oder die Unterdrückung einzelner Bevölkerungsgruppen, will das IOC nicht Teil dieser Diskussionen sein. Der Status Quo und die Vorherrschaft der weißen Männer hat Vorrang (vgl. Boykoff, 2020).  

Erschreckend ist dabei, dass das IOC und die IOC-Athletenkommission trotz der vielen Gegenargumente an dem Verbot der freien Meinungsäußerung festhalten wollen. Damit widersprechen sie auch den Empfehlungen der eigens in Auftrag gegebenen Kommission zur Achtung der Menschenrechte im IOC.  Der Bericht fordert den Dachverband auf, die formulierten Vorschläge zu implementieren (siehe oben).  

Stattdessen erhebt sich das IOC mit dem weiterhin geltenden Verbot politischer Statements wie z.B. dem Tragen der Phrase „Black Lives Matter“, dem Hinknien oder gestreckten Faust, über alle demokratischen Instanzen. Zwar sind Rede- und Meinungsfreiheit bis heute keine absoluten Rechte, aber es nicht Aufgabe eines Verbandes, die Menschenrechte von Athlet*innen aus aller Welt zu definieren bzw. einzuschränken. Keine Umfrage kann dies rechtfertigen (vgl. EU Athletes, 2020). 

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Die Regel 50 und die Entmythisierung des apolitischen Sports (Teil 1)

In 2019 machten Athletenproteste auf ein weiteres polarisierendes Thema zur olympischen Charta aufmerksam. Proteste wie die der US-Amerikaner*innen Race Imboden und Gwen Berry, die sich bei den Pan Amerika Spielen 2019 in Lima mit den politischen Protesten Colin Kaepernicks und John Carlos/ Tommie Smith gegen Rassismus und Polizeigewalt solidarisierten, verdeutlichen, dass sich die olympische Bewegung intern uneins ist, wie mit politischen Äußerungen und Aktionen umgegangen werden soll.   

Was war der Hintergrund? Die Regel 50.2 verbietet Athlet*innen politische Statements abzugeben bzw. während der Olympischen Spiele zu protestieren. Die Regel lautet: „No kind of demonstration or political, religious or racial propaganda is permitted in any Olympic sites, venues or other areas“ (IOC, 2019). Die Regel zielt darauf ab, Politik aus den Olympischen Spielen herauszuhalten und sie zu einer reinen Sportveranstaltung zu machen, was jedoch bisher nie gelang.

Sollte politischer Protest bei Olympischen Spielen verboten bleiben? Ist es sinnvoll aus Sicht der Sportorganisationen grundlegende Rechte der Athlet*innen für eine bestimmte Zeit zu beschneiden? Kann man die freie Meinungsäußerung, ein Grundrecht in Demokratien, begrenzen, nur weil die Olympischen Spiele und das IOC historisch durch ihre Vorgaben und Traditionen als apolitisch gelten? 

In seiner Neujahrsansprache 2020 wies IOC-Präsident Bach darauf hin, dass das IOC keine politischen Äußerungen und Aktionen bei den Olympischen Spielen in Tokio dulden würde. Er begründete die Vorgabe mit dem Schutz der Olympischen Spiele und der politischen Neutralität der Olympischen Idee (vgl. Bach, 2020). Diese Einschränkungen gelten jedoch nur für Athlet*innen und nicht für die Gastgebernationen (siehe unten). Ein Widerspruch! Im Sommer 2020 kam es zu umfassenden Black Lives Matter Protesten. Grund waren die Tötung schwarzer US-Bürger*innen durch Polizeibeamte sowie Polizeigewalt und Rassismus. Viele Sportler*innen weltweit beteiligten sich an diesen Protesten und rückten das Thema der freien Meinungsäußerung auch im Spitzensportsystem in den Fokus. 

Sport und Politik zu trennen, wie die Charta und Bach formulieren, war und ist eine utopische Idee des IOC und hat mit der Realität wenig zu tun. Historische und aktuelle Beispiele belegen dies. Auch eine Vorgabe wie die Regel 50 der Olympischen Charta wird da nichts Grundlegendes ändern.  

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German and international athletes within the power structures of elite sports- breaking the barrier of neglect – #ptg2019

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Implictaions for the future (selection)

implications for the future

 

The Rule 40 decision in Germany

To read everything about the Rule40 decision – click here

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The Disconnection of athletes commissions around the world and the IOCAC

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Full presentation download here

Presentation Benjamin Bendrich – Play the Game 2019 – Colorado Springs FINAL

Caster Semenya vs. IAAF

Ein Zeitstrahl

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Die IAAF verpflichtet Läuferinnen mit intersexuellen Anlagen, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Nach Angaben der IAAF soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Um weiter an Wettkämpfen teilnehmen zu können, müssten sich Athletinnen wie die zweimalige Olympiasiegerin Semenya einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteronwerte zu senken. Sie lehnt dies ab und geht gegen die Entscheidung vor. Eine ausführliche Analyse zum Fall Semenya gibt es demnächst auf http://www.derballluegtnicht.com und http://www.derballluegtnicht.de

IOC President Thomas Bach answers question about athletes‘ representation at the Athletes Forum 2019

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High Quality Download (for Reading) Bach Statement

An extensive article about rule 4O of the Olympic Charta and the decision of the German Cartel Office that changes need to be made to allow athletes to profit from the Games can be read here. The article is written in English and in parts written in note form. It was first published on www.derballluegtnicht.com .

Athletes‘ Rights in 2018: Indentured Servitude in Global Elite Sports – Rule 40 as a Textbook Example – Athletenrechte in 2018 (UPDATE)

Gold, und dann? Weniger als Mindestlohn – Die Realität im deutschen Spitzensport

gold-5c-20und-5_36440513Deutsche Athleten, so wird der Öffentlichkeit häufig suggeriert, profitieren von ihrem Sport und können sich finanziell über diesen absichern. Diese Annahme wird durch deutsche Stars wie Mesut Özil, Dirk Nowitzki, Angelique Kerber oder Mats Hummels sowie internationale Top-Stars in den jeweiligen Sportarten und die starke Kommerzialisierung des gesamten Sports gestützt, doch dies ist für die Mehrzahl der deutschen Athleten fernab jeglicher Realität. Fußballern und einer geringen Anzahl von Athleten anderer Sportarten, oft Ausnahmeathleten einer ganzen Generation, gelingt eine Absicherung durch den Leistungssport. Für alle anderen Spitzensportler ist der wirtschaftliche Professionalisierungsgrad verschwindend gering, die Partizipation am Leistungssport ist ein soziales und persönliches Risiko (Update, urspr. Bendrich, 2015).

Breuer, Wicker, Dallmeyer und Ilgner kommen in ihrer aktuellen Studie1 zu sozialen Rahmenbedingungen deutscher Spitzensportler zu dem Ergebnis, dass die befragten deutschen Spitzensportlern durchschnittlich eine 60-bis-70-Stunden-Woche zu absolvieren haben und ihnen 18.680 Euro brutto (Männern = 19.390 €, Frauen = 17.750 €) im Jahr bzw. 1556 € pro Monat zur Verfügung stehen (vgl. Breuer et al, 2018, 1-2, 41). Die Topverdiener z.B. aus Profiligen (z.B. Profis aus Spielsportarten, Profi-Wintersportler und besonders erfolgreiche Sportler) sind in die vorliegenden Berechnungen nicht mit einberechnet. Zwar würden sie die Zahlen nach oben verändern, jedoch würden sie nicht mehr das Problem der vielen Leistungssportler widerspiegeln.

Entlohnt wird dieser Gruppe der Spitzensportler im Schnitt mit 7,41 Euro pro Stunde (2010 = 7,38€) – der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 8,84 Euro (vgl. Breuer et al, 2018, 36). Viele von diesen Athleten verdienen deutlich weniger. Es gibt Fälle in denen Nachwuchsathleten Hartz IV als zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen um ihren Sport ausüben zu können.  Im Vergleich dazu stehen z.B. dem deutschen Studenten laut der neue Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks im Mittelwert 918 Euro an Einnahmen zur Verfügung (vgl. FAZ, 2017).

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SportsThink

Insights on sport business, culture, and ethics.

The Olympians

From 1964 to 2020

Moritz Cleve

University of Florida Doctoral Fellow

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