Reform mit Rückenwind: Echte Athletenbeteiligung als Grundlage für eine besondere Win-Win-Win-Situation (Politik, Verbände, Sportler*innen) im Spitzensport 

Es ist bedauerlich, dass im deutschen Spitzensport immer wieder die Problemfelder diskutiert werden, obwohl Lösungen offensichtlich sind. In diesem Zusammenhang sei die Frage erlaubt, ob eine Verbesserung der Situation der Athlet*innen in Deutschland tatsächlich das angestrebte Ziel ist oder ob das bestehende Abhängigkeitsverhältnis der Athlet*innen von sämtlichen weiteren Akteuren lediglich aufrechterhalten werden soll. Dabei wären signifikante Veränderungen möglich, insbesondere unter der Prämisse der Einschränkung der Machtverhältnisse von Politik und Verbänden gegenüber den Athlet*innen.

Der neue Gesetzesentwurf der Staatsministerin Schenderlein ist Gegenstand intensiver Diskussionen. Der organisierte Sport zeigt sich besorgt darüber, dass dieser Prozess ohne umfassende Konsultationen mit dem DOSB initiiert wurde. Der DOSB kritisiert, dass die Garantie der Finanzierung durch das neue Gesetz ebenso wie die Passage zur Autonomie des Sports nicht mehr vorkommen. Doch sind das die gravierendsten Defizite des neuen Entwurfes? Vielmehr wird im neuen Entwurf die Rolle der Athlet*innen abermals falsch eingeordnet. Auch in der aktuellen Fassung des Entwurfes sind die Athlet*innen hinsichtlich Strukturreformen überwiegend beratend und marginal eingeordnet, obwohl sie es sind, die täglich erhebliche Kraft und Ausdauer in den Sport investieren und letztlich die Erfolge erzielen, um die es konkret geht. Ohne die Athlet*innen, auch als impulsgebendes Element, fehlt es dem neuen Fördersystem mit einer neu gegründeten „Sportagentur“ an demokratischer Legitimation.

Die aktuelle Konzeption formuliert den Anspruch, Deutschland als innovative und moderne Sportnation zu positionieren – eine große Herausforderung. Erfreulich ist, dass der Entwurf die individuelle Förderung von Athlet*innen vorsieht. Die Implementierung dieser Maßnahmen wird dazu beitragen, die Erfolgschancen deutscher Athlet*innen signifikant zu erhöhen und ihre Strukturen zu optimieren. Diese Veränderung ist ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig wird den Kompetenzen und der Expertise der Athlet*innen in den Entscheidungs- und Beratungsgremien weiterhin eine untergeordnete Bedeutung zugewiesen. Zwar wird der Verein Athleten Deutschland im Beratungsgremium der Stiftung mit einem Sitz vertreten sein, doch das ist wie schon in vielen Gremien zuvor, lediglich eine Stimme innerhalb eines zwanzigköpfigen Beratungsgremiums. Dies trägt nicht dazu bei, tatsächlich gestalterisch aktiv sein zu können.

Ein wesentlicher Kritikpunkt am Gesetzesentwurf ist die mangelnde Vertretung von Athlet*innen im Stiftungsrat. Damit haben sich die Einflussmöglichkeiten der Athlet*innen in der neu zu gründenden Sportagentur nicht verbessert. Athlet*innen sind weiterhin primär passive Rezipient*innen traditioneller Strukturen und Normen. Die Reduktion auf das „empfangende Organ“ vernachlässigt die Tatsache, dass Athlet*innen über eine ausgeprägte Gestaltungsfähigkeit verfügen. Dieses Desinteresse an den Athlet*innen ist überraschend, wenn man sich vor Augen führt, welche Veränderungen allein durch eine größere Einbindung der Athlet*innen möglich wären. Untersuchungen belegen, dass Athletenvertreter*innen, sofern sie in institutionelle Strukturen integriert sind und über erforderliche Ressourcen verfügen, effektiv agieren können. Durch solche Strukturen haben sie einen positiven Einfluss auf die Governance-Strukturen des Spitzensports und verringern Risiken wie Missbrauch im Sport (sexualisierte Gewalt, Missbrauch, Doping und gesundheitliche Vernachlässigung). Beispiele belegen, dass Systeme, in denen Athlet*innen effektiv involviert sind, zu nachhaltigen und fairen Entscheidungen tendieren. Die Partizipation der Aktiven trägt nicht nur zur Senkung der Missbrauchsrisiken bei, sondern stärkt auch die Legitimation der Förderpolitik. In Kanada, Großbritannien, Norwegen und Australien wurden die umfangreichen Potenziale von Athlet*innenvertretungen erkannt, mit entsprechender Stimmberechtigung in Spitzensportgremien. Eine derartige Entwicklung in Deutschland würde demnach eine Win-Win-Win-Situation für Politik, Verbände und Athlet*innen schaffen.

Doch in Deutschland bleibt ihre Beteiligung auf symbolischer Ebene begrenzt. Der deutsche Gesetzesentwurf sieht, bis auf den größeren Einfluss des Bundes, keine signifikanten Veränderungen im Hinblick auf die bestehenden Strukturen vor, sondern ist eher als eine Fortsetzung des Status quo in neuen Gewändern zu verstehen. Dies könnte zu einer Zunahme von Intransparenz, Vertrauensverlust und geringer Akzeptanz der Mitwirkung im deutschen Sportfördersystem führen. Dabei zeigte die Athlet*innenvertretung Athleten Deutschland in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Positionspapieren Vorschläge zur Reformierung der Sportförderstrukturen, dass es auch anders gehen könnte. Eine mit Ressourcen ausgestattete Athlet*innenvertretung kann einen positiven Einfluss auf die Debatten haben. Der konkrete Einfluss der Vereinigung auf politische Entscheidungen fällt nach wie vor zu gering aus. Gute Ideen werden demnach zwar in Positionspapieren konkretisiert, jedoch gelangen sie nur in seltenen Fällen in die Entscheidungsgremien, obwohl sie sich durch eine hohe inhaltliche Qualität und einen umfassenden Ansatz auszeichnen. Zudem wird seitens der Politik und des organisierten Sports außer Acht gelassen, dass Athletinnen mit den spezifischen Problemen der dualen Karriere vertraut sind, die Defizite der Förderstrukturen identifizieren, selbstkritisch sind, ihre Aktivitäten reflektieren und willens sind, Reformvorschläge zu erarbeiten. Es ist bedauerlich, dass das inhärente Potenzial für den deutschen Sport durch den neuen Gesetzesentwurf nicht genutzt werden soll. Die Implementierung solcher Veränderungen würde eine nachhaltige Transformation der Governance-Strukturen zur Folge haben. Die Effektivität und das Umsetzen von Reformen und Strukturverbesserungen hängen in hohem Maße von der Partizipation der Athlet*innen in relevanten Gremien ab. Eine Steigerung der Teilhabe ist daher von größter Bedeutung, um ein Fördersystem zu etablieren, das sich durch besondere Effektivität und Athlet*innenfreundlichkeit auszeichnet und in dieser Form bislang noch nicht realisiert wurde. Eine höhere Partizipation der Athlet*innen in Entscheidungsgremien (Sitz im Stiftungsrat und Vorstand, Erhöhung der Anzahl der Sitze im Sportfachbeirat, siehe unten) führt auch zu einer gesteigerten Transparenz (z. B. Kritik der Mittelvergabe durch den Bundesrechnungshof). Die Entscheidungsträger*innen sitzen in diesen Gremien und sind folglich den Förderempfänger*innen gegenüber rechenschaftspflichtig. Wer kann da etwas dagegen haben?

Nach zehn Jahren der Diskussionen sollten endlich Strukturen im Sinne der Athlet*innen geschaffen werden, die die Effektivität signifikant steigern. Im Folgenden sind einige konkrete Vorschläge für die neu zu schaffende Spitzensportagentur und ihre Struktur formuliert.

1. Einfügung in § 20 (Stiftungsrat) — direktes Sitzrecht
§ 20 Absatz 1 ergänzen um folgenden neuen Satz / Nummer:

„(…) 4. Ein Mitglied wird direkt von den aktiven Bundeskaderathlet*innen für die Dauer von vier Jahren gewählt. Dieses Mitglied ist stimmberechtigt und vertritt insbesondere die Belange der Athlet*innen in Aufsichts- und Personalfragen.

Kurzbegründung:

Der Stiftungsrat trifft oberste Entscheidungen (Haushalt, Bestellung des Vorstands, Satzungsfragen). Ein direkt gewähltes, stimmberechtigtes Athlet*innenmitglied schafft echte Aufsichtsbeteiligung statt reiner Beratung.

Direkte Vertretung der Athlet*innen sichert, dass ihre Interessen und Bedarfe in strategischen Entscheidungen (z. B. Budgetverteilung, Förderkriterien) auf höchster Ebene gehört und berücksichtigt werden.

Demokratische Legitimation durch Wahl der Kaderathlet*innen

Erhöht die Akzeptanz der Spitzensport-Agentur.

Internationale Vorbilder: UK Sport und das Australian Institute of Sport binden Athlet*innen in ihre Gremien ein.

Ergänzung/ Veränderung in § 21 Abs. 4 (Vorstand) wird ergänzt um Folgendes:

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern (nicht mehr zwei Mitgliedern), von denen ein Mitglied auf Vorschlag von Athleten Deutschland e.V. (oder aller Kaderathlet*innen) bestellt wird und über besondere Expertise im Bereich der Athlet*innenförderung verfügt.

Kurzbegründung:

Fachliche Expertise im Vorstand sichert, dass Athlet*innenperspektiven bei Förderentscheidungen direkt einfließen.

Vermeidung von Interessenskonflikten: Das Mitglied sollte keine Verbandsfunktion innehaben, um unabhängige Entscheidungen zu gewährleisten.

Änderung in § 22 (Sportfachbeirat) – Quantität + Wahl
§ 22 Absatz 2 ersetzen / ergänzen:

Der Sportfachbeirat besteht aus 24 Mitgliedern. Die folgenden Organisationen haben ein Entsendungsrecht: … Zudem werden vier Sitze für Athlet*innen reserviert. Mindestens zwei dieser Sitze sind durch aktuell aktive Bundeskaderathlet*innen unmittelbar zu wählen; die übrigen zwei Sitze werden über den Verein Athleten Deutschland entsandt. Der oder die stellvertretende Vorsitzende des Sportfachbeirats soll aus den Athlet*innenmitgliedern stammen.

Kurzbegründung:

Wenn mehr Athlet*innen als Gruppe sichtbar sind, können sie stärker mitbestimmen, worüber gesprochen wird, und es verhindert, dass sie nur als Symbolfigur eingesetzt werden (siehe dazu auch Kihl et al, 2025).

Ergänzungen in § 21 Absatz 2 – Bindender Umgang mit Konsultationsergebnissen (Veto- oder Reviewrecht)

Die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens mit dem Sportfachbeirat sind zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen. Weicht der Vorstand/Stiftungsrat von einer Empfehlung ab, hat er dies schriftlich und inhaltlich zu begründen. Lehnen drei Viertel der Athlet*innenmitglieder des Sportfachbeirats einen Vorschlag ab (greift der Veto bzw. Review-Mechanismus, siehe unten im Schaubild), so ist der Stiftungsrat verpflichtet, die Entscheidung mit Begründung erneut zu prüfen.

Kurzerläuterung:

So erhalten die Athlet*innen ein indirektes Veto- bzw. Reviewrecht. Dieses kann sogar noch verfeinert werden, indem man weitere Gremien (wie ein Athlet*innengremium) etabliert: Ein reines Athlet*innengremium könnte die Entscheidungen des Stiftungsrates verfolgen und Entscheidungen, die konkret die Athlet*innen betreffen, hinsichtlich ihrer Effektivität überprüfen und hat über die 4 Mitglieder im Sportfachbeirat (drei Viertel der Stimmen reichen für ein indirektes Veto bzw. Review, siehe unten im Schaubild) die Möglichkeit, die Vorschläge in das Gremium für eine Überarbeitung zurückzuschicken (siehe dazu auch Strengthening Athlete Power in Sport, 2023).

Ein solches indirektes Veto- bzw. Reviewrecht könnte alternativ aber auch im bereits bestehenden Sportfachbeirat etabliert werden – ohne ein Athlet*innengremium zu etablieren. Auch dort wäre die Dreiviertelregel anwendbar.

Neuer Absatz in § 14 oder § 22a zur finanziellen Absicherung der Athletenvertreter*innen
Die Spitzensport-Agentur stellt für die Funktionen der Athlet*innenvertretung und der Athlet*innenkommission angemessene finanzielle Mittel bereit; hierfür ist jährlich ein im Haushalt ausgewiesener Betrag bereitzustellen.

Kurzbegründung: Ohne Budget bleiben Athlet*innenbeteiligungsrechte in der Praxis wirkungslos.

Die obigen Vorschläge hätten zusätzlich noch weitere positive Effekte wie eine höhere Förderakzeptanz und Motivation, mehr Eigenverantwortung aufseiten der Aktiven sowie eine verbesserte Kommunikation zwischen Athlet*innen und den einzelnen Institutionen.

Wenn Deutschland über alle Parteien an einem großen Spitzensportwurf interessiert ist, kann nur eine größere Athlet*innenbeteiligung in allen entscheidenden Gremien das Ziel sein. Echtes Mitspracherecht, verankert in Gesetzen, ist das einzige Mittel, um über eine symbolische Beteiligung hinauszugehen.

Olympische Spiele in Hamburg?

Vor knapp drei Wochen hatte ich die Gelegenheit, im Hamburger Abendblatt einen Kommentar zu den möglichen Olympischen Spielen in Hamburg zu schreiben. Aus sportsoziologischer Perspektive zeigt sich ein ambivalentes Bild: Solche Mega-Events bergen zweifellos Potenziale/ Trends– aber ebenso erhebliche umfangreiche Risiken und Herausforderungen für die austragende Stadt und ihre Bevölkerung. Für mich überwiegen leider die negativen Konsequenzen.

Für lokale Athletinnen und Athleten könnte eine Heim-Olympiade eine herausragende Möglichkeit sein, ihre Leistungen im eigenen sozialen Umfeld sichtbar zu machen. Die Chance, auf internationaler Bühne im eigenen Land aufzutreten, ist eine Form symbolischer Anerkennung, die nicht nur das individuelle Selbstwertgefühl stärkt, sondern auch Identifikation und gesellschaftliche Wertschätzung für den Leistungssport befördert. Diese Erfahrung wünsche ich jedem einzelnen, hart arbeitenden deutschen Athleten und jeder Athletin.

Gleichzeitig ist es wichtig, die oft übersehenen, aber umfangreichen Begleiterscheinungen solcher Großveranstaltungen offen zu benennen: die infrastrukturellen Belastungen, die hohe Belastungen für den städtischen Haushalt/ Staatshaushalt, mögliche soziale Verdrängungsprozesse (lokale Unternehmen/ Bewohner), Gentrifizierungseffekte sowie die Gefahr, dass die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung im Schatten globaler Eventlogiken marginalisiert werden.

Umso mehr freue ich mich darauf, heute Abend im Hamburger Rathaus gemeinsam mit weiteren Interessierten über diese Fragen weiterzudiskutieren:
Wie lassen sich Großveranstaltungen wie die Olympischen Spiele so gestalten, dass sie sozial verträglich, nachhaltig und tatsächlich gemeinwohlorientiert sind? Ist das überhaupt noch möglich? Was wären die Optionen?

Missbrauch im Sport – Das Schweigegelübde des Sports und seine Folgen

(AUSZUG)

Im deutschen Sport ist Missbrauch und sexualisierte Gewalt in der Öffentlichkeit eine Randerscheinung. Aktuell kommen jedoch immer neue besorgniserregende Details in verschiedenen Sportarten ans Licht. Ein über den gesamten Sport gewachsenes Missbrauchssystem, erstarkt durch die eigenen Organisationsstrukturen und die bisher zugesicherte Autonomie, bestätigt ein flächendeckendes Problem. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Safe Sport Studie der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2016 (siehe hier), und dies wird aktuell untermauert durch Fälle bei den Turnerinnen (psychische Gewalt, mentale Misshandlung), Boxerinnen (sexueller Missbrauch, mutmaßliche Vergewaltigung) und Segler*innen (Jugendliche, über mehrere Jahrzehnte sexuelle Gewalt). Die nun bekannten Fälle sind lediglich die Spitze des Eisberges. Der Spitzensport und auch Breitensport sind durchseucht von sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt. Doch wie konnte es dazu kommen? Wer ist dafür verantwortlich? 

Missbrauch und sexuelle Gewalt können sich ausbreiten, wenn Institutionen (Verbände und Vereine) mit unzureichenden Präventionsstrukturen ausgestattet sind und die Athlet*innen am unteren Ende der Talentpyramide nur wenige Ressourcen haben, leicht austauschbar sind oder in das vorzeitige Karriereende geschickt werden können. Noch extremer ist das Ergebnis, wenn die Systemstrukturen sexualisiert sind und von Männern dominiert werden. Deutsche Universitäten, die Bundeswehr, die katholische Kirche und der Sport sind beste Beispiele, oft ausschließlich von Männern in den oberen Positionen beherrscht.  

Ein “unsichtbares” System der Belästigung und des Missbrauchs wie im deutschen Spitzensport ist nur umsetzbar durch die stille Komplizenschaft vieler.

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Knien, lange Hosen, Regenbogenbinde – Mut gehört dazu (DLF)

Von Matthias Friebe (DLF)

https://srv.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.3265.de.html?mdm:audio_id=945507

The Vicious Cycle of the Olympic Movement – How the Current Power Structures Oppress Athletes

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Also there are a few other article in English in the blog, like:

Die Meinungsfreiheit von Athlet*innen

Politisch bewusste Athlet*innen können die Doppelmoral und das merkwürdige Demokratieverständnis des IOC nur schwer akzeptieren. Athlet*innen stellen vermehrt den Verband in Frage, was wenig überraschend ist und eher eine logische Konsequenz des widersprüchlichen Verhaltens des IOC.   

Meinungen von Athlet*innen sind wie die der Bürger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, die begründet oder unbedacht getätigt werden, konstruktiv oder destruktiv sind, erhellend oder sinnfrei erscheinen. Sie sorgen im Sport und durch den Sport für Aufsehen. Eine öffentliche Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen kann hilfreich sein, um problematischen und kontroversen Aspekten Aufmerksamkeit zu geben. Diesem positiven Effekt des Sports sollte auch das IOC Anerkennung schenken. Ein/e Athlet*in begibt sich mit einem Werteurteil in die Öffentlichkeit und muss sich auch möglicher Konsequenzen bewusst sein. Nicht jede Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit wird von dieser auch gefeiert oder gelobt, es kann auch zu Gegenreaktionen kommen, scharfe Kritik hervorrufen. Athlet*innen, die sich öffentlich äußern, müssen mit Gegenrede rechnen. Auch für sie gilt, dass die Meinungsfreiheit zwar ein elementares Grundrecht und Schutzrecht der Bürger*innen gegenüber dem Staat ist, jedoch schützt es nicht vor Widerspruch. Besonders die sozialen Medien erlauben heutzutage den Zuschauern eine mikroskopische Beobachtung der Athlet*innen.  

Dem Prinzip der freien Meinungsäußerung muss sich auch der global agierende Weltverband des Sports stellen. Das IOC will mit seinen Wettkämpfen Menschen friedlich zusammenbringen und die Kommunikation zwischen den Nationen stärken; wie kann es sich gleichzeitig seiner Verantwortung hinsichtlich dieser Werte entziehen? Diskriminierende politische Äußerungen jeglicher Art, Populismus oder Propaganda gehören in diesem Zusammenhang zu den Gefahren von Freiheit und Demokratie und sind abzulehnen. Es obliegt aber nicht dem IOC das Grundrecht der freien Meinungsäußerung grundsätzlich aufgrund der Durchsetzung einer höheren bzw. „besseren“ Moral des Sports einzuschränken, denn diese ist eine akzeptierte Norm in Demokratien. 

Weiterlesen „Die Meinungsfreiheit von Athlet*innen“

Die Regel 50 – Ein heißer Sommer für das IOC? (Teil 2)

(Auszug)

Die kontroverse Diskussion zur Regel 50.2 der Olympischen Charta und die Entscheidung, die Regel zu erhalten, legen die Verlogenheit des IOC offen. Ein veraltetes Sportsystem schränkt über eine Regel die Rechte der Athlet*innen auf freie Meinungsäußerung ein, erkennt damit Grundrechte nicht an und unterdrückt sie. 

Bürgern, ob in Deutschland oder den USA, wird das Grundrecht der freien Meinungsäußerung zugesprochen, doch während der größten sportlichen Wettkämpfe weltweit, wird den gleichen Bürgern, nur diesmal in der Funktion der Athlet*innen unterwegs, dieses Recht durch den global mächtigsten und machtversessenen Verband IOC abgesprochen. Dem Verband kann eine Freiheits- und Demokratieverdrossenheit vorgeworfen werden. Wie ist dies innerhalb der weltweiten Staatengemeinschaft möglich? 

Das IOC ist nicht gegen Politik, sondern steht für eine bestimmte Art der Politik. Gesellschaftliche und soziale Kritik sind nicht erwünscht. Das IOC hat Probleme mit Protesten, die gesellschaftliche Ungleichgewichte und die Unterdrückung von Minderheiten anprangern. Sobald es zum Beispiel um das Thema Rassismus geht oder die Unterdrückung einzelner Bevölkerungsgruppen, will das IOC nicht Teil dieser Diskussionen sein. Der Status Quo und die Vorherrschaft der weißen Männer hat Vorrang (vgl. Boykoff, 2020).  

Erschreckend ist dabei, dass das IOC und die IOC-Athletenkommission trotz der vielen Gegenargumente an dem Verbot der freien Meinungsäußerung festhalten wollen. Damit widersprechen sie auch den Empfehlungen der eigens in Auftrag gegebenen Kommission zur Achtung der Menschenrechte im IOC.  Der Bericht fordert den Dachverband auf, die formulierten Vorschläge zu implementieren (siehe oben).  

Stattdessen erhebt sich das IOC mit dem weiterhin geltenden Verbot politischer Statements wie z.B. dem Tragen der Phrase „Black Lives Matter“, dem Hinknien oder gestreckten Faust, über alle demokratischen Instanzen. Zwar sind Rede- und Meinungsfreiheit bis heute keine absoluten Rechte, aber es nicht Aufgabe eines Verbandes, die Menschenrechte von Athlet*innen aus aller Welt zu definieren bzw. einzuschränken. Keine Umfrage kann dies rechtfertigen (vgl. EU Athletes, 2020). 

Weiterlesen „Die Regel 50 – Ein heißer Sommer für das IOC? (Teil 2)“

Die Regel 50 und die Entmythisierung des apolitischen Sports (Teil 1)

In 2019 machten Athletenproteste auf ein weiteres polarisierendes Thema zur olympischen Charta aufmerksam. Proteste wie die der US-Amerikaner*innen Race Imboden und Gwen Berry, die sich bei den Pan Amerika Spielen 2019 in Lima mit den politischen Protesten Colin Kaepernicks und John Carlos/ Tommie Smith gegen Rassismus und Polizeigewalt solidarisierten, verdeutlichen, dass sich die olympische Bewegung intern uneins ist, wie mit politischen Äußerungen und Aktionen umgegangen werden soll.   

Was war der Hintergrund? Die Regel 50.2 verbietet Athlet*innen politische Statements abzugeben bzw. während der Olympischen Spiele zu protestieren. Die Regel lautet: „No kind of demonstration or political, religious or racial propaganda is permitted in any Olympic sites, venues or other areas“ (IOC, 2019). Die Regel zielt darauf ab, Politik aus den Olympischen Spielen herauszuhalten und sie zu einer reinen Sportveranstaltung zu machen, was jedoch bisher nie gelang.

Sollte politischer Protest bei Olympischen Spielen verboten bleiben? Ist es sinnvoll aus Sicht der Sportorganisationen grundlegende Rechte der Athlet*innen für eine bestimmte Zeit zu beschneiden? Kann man die freie Meinungsäußerung, ein Grundrecht in Demokratien, begrenzen, nur weil die Olympischen Spiele und das IOC historisch durch ihre Vorgaben und Traditionen als apolitisch gelten? 

In seiner Neujahrsansprache 2020 wies IOC-Präsident Bach darauf hin, dass das IOC keine politischen Äußerungen und Aktionen bei den Olympischen Spielen in Tokio dulden würde. Er begründete die Vorgabe mit dem Schutz der Olympischen Spiele und der politischen Neutralität der Olympischen Idee (vgl. Bach, 2020). Diese Einschränkungen gelten jedoch nur für Athlet*innen und nicht für die Gastgebernationen (siehe unten). Ein Widerspruch! Im Sommer 2020 kam es zu umfassenden Black Lives Matter Protesten. Grund waren die Tötung schwarzer US-Bürger*innen durch Polizeibeamte sowie Polizeigewalt und Rassismus. Viele Sportler*innen weltweit beteiligten sich an diesen Protesten und rückten das Thema der freien Meinungsäußerung auch im Spitzensportsystem in den Fokus. 

Sport und Politik zu trennen, wie die Charta und Bach formulieren, war und ist eine utopische Idee des IOC und hat mit der Realität wenig zu tun. Historische und aktuelle Beispiele belegen dies. Auch eine Vorgabe wie die Regel 50 der Olympischen Charta wird da nichts Grundlegendes ändern.  

Weiterlesen „Die Regel 50 und die Entmythisierung des apolitischen Sports (Teil 1)“